Berlin. Die Opposition wird zu stark – man muß sie verbieten. Das sagt sich Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD), die jetzt eine ernsthafte Prüfung eines AfD-Verbotsverfahrens fordert. Politische Rücksichtnahmen dürften dabei keine Rolle spielen. „Wir dürfen ein Parteiverbotsverfahren nicht aus politischen Gründen vom Tisch nehmen“, ließ sie die „Neue Osnabrücker Zeitung“ wissen.
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Und weiter: „Wir müssen ernsthaft prüfen, ob die Voraussetzungen gegeben sind, die das Grundgesetz zum Schutz unserer Demokratie aufstellt“, so Hubig. „Und dann gegebenenfalls auch diesen Schritt gehen.“
Als möglicherweise entscheidende Etappe sieht sie das derzeit anhängige Verfahren am Kölner Verwaltungsgericht. Dort soll über die Klage der AfD gegen ihre Einstufung durch den Verfassungsschutz befunden werden. „Bewegung kommt sicher in die Diskussion, wenn die Einstufung der Partei als gesichert rechtsextrem gehalten wird“, zeigt sich die Ministerin zuversichtlich.
Der Bundes-Verfassungsschutz hatte die AfD im Mai 2025 als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ klassifiziert. Die AfD wehrt sich dagegen gerichtlich.
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Ministerin Hubig will auch warnende Stimmen nicht gelten lassen, die argumentieren, ein gescheitertes Verfahren könnte den „Blauen“ erst recht Auftrieb geben. „Das wird oft so behauptet. Mich überzeugt das nicht“, sagt sie.
Hubig ist ohnehin eine Überzeugungstäterin: erst vor kurzem sprach sie sich dafür aus, wegen „Volksverhetzung“ Verurteilten generell das passive Wahlrecht zu entziehen. Verfassungs- und Rechtsexperten halten das für äußerst problematisch. (rk)
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Viel Lärm um Nichts. Desweiteren war das ohnehin nur auswendig heruntergeleiertes Blabla von diesem Prachtexemplar von Ministerin. Denn etwas wirklich politisch Substanzielles hat die genausowenig zu bieten wie die Partei, die sie auf diesen Sockel hievte.