Brüssel/Berlin. Seit einigen Wochen sorgt der Fall des Schweizer Ex-Offiziers und früheren NATO- und UN-Mitarbeiters Jacques Baud für Schlagzeilen. Baud wurde im Dezember vom EU-Rat auf die Sanktionsliste gesetzt – wegen angeblicher pro-russischer Propaganda –, was faktisch einer „kalten“ Liquidierung gleichkommt, denn der Betroffene darf nicht mehr über seine Vermögenswerte in der EU verfügen, keinerlei Einkommen beziehen und de facto auch keinerlei Geschäftsbeziehungen mehr unterhalten. Für Baud starteten unlängst eine Reihe prominenter Fürsprecher eine Petition, die sich beim Bundestag und auf europäischer Ebene für eine Aufhebung der Sanktionen einsetzt.
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Aber Baud ist nicht das einzige Sanktionsopfer. Einen anderen, nicht weniger brisanten Fall ruft jetzt die unabhängige „Berliner Zeitung“ in Erinnerung – den in Berlin lebenden Journalisten Hüseyin Doğru. Dieser ist nach eigenen Angaben mittlerweile völlig mittellos. Seine Bank habe ihm jüngst sogar den Zugriff auf ein zuvor genehmigtes monatliches Existenzminimum von 506 Euro verwehrt, teilte Doğru mit. Damit könne er seine Familie, zu der auch zwei Neugeborene gehören, nicht mehr versorgen. „Nicht nur ich, sondern auch meine Frau und meine drei Kinder werden damit faktisch sanktioniert“, berichtet er.
Doğru steht bereits seit Mai 2025 auf der EU-Sanktionsliste. Die Begründung lautet, seine propalästinensische journalistische Arbeit schüre „ethnische, politische und religiöse Zwietracht“ und unterstütze dadurch mutmaßlich „destabilisierende Aktivitäten Rußlands“. Konkrete Beweise für eine Verbindung nach Moskau blieb die EU bislang schuldig.
Der Journalist weist darauf hin, daß die Sanktionen eigentlich Ausnahmeregelungen für Existenzminima vorsehen. Die Blockade durch seine Bank verstoße deshalb gegen geltendes Recht. „Die Sanktionen selbst sehen vor, daß mir Zugriff auf Existenzmittel zusteht. Daß meine Bank diese Mittel dennoch blockiert, verstößt aus meiner Sicht gegen geltendes Recht“, sagte Doğru. Sein Anwalt habe der Bank eine Frist zur Klärung gesetzt, die jedoch ohne Ergebnis endete. Über die Gründe der Sperre bleibt er im Unklaren.
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Sein Rechtsanwalt Alexander Gorski akzeptiert das nicht. „Das willkürliche Handeln der Comdirect ist skandalös und bringt meinen Mandanten und seine Familie in eine existenzbedrohende Lage“, sagt er. Das Sanktionsregime der EU führe zur „völligen Entrechtung der betroffenen Individuen“.
Der Fall Doğru sorgt bereits seit Monaten für Diskussionen. Kritiker sehen darin einen gefährlichen Präzedenzfall für die Pressefreiheit in der Europäischen Union. In diesem Sinne äußert sich etwa ein Rechtsgutachten der ehemaligen EuGH-Richterin Ninon Colneric und der Völkerrechtsprofessorin Alina Miron. Sie untersuchten das EU-Sanktionsregime gegen sogenannte „Desinformation“ und kommen zu dem Schluß, daß die Sanktionen einen tiefgreifenden Eingriff in Grundrechte darstellen. Sie wirken dem Gutachten zufolge wie ein „zivilrechtlicher Tod“ („mort civile“): Vermögenswerte werden eingefroren, der Zugang zu Bankdienstleistungen unterbunden und die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit der Betroffenen praktisch aufgehoben.
Als besonders problematisch bewerten die Expertinnen, daß die Sanktionen ohne gerichtliche Vorprüfung verhängt werden. Die Verweigerung des Rechts auf Anhörung vor der Listung sei unverhältnismäßig und verstoße gegen europäische Grundrechte. Der Schaden für die Meinungs- und Pressefreiheit stehe in keinem angemessenen Verhältnis zum erklärten Ziel, Desinformation zu bekämpfen.
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Zudem warnen sie vor einer abschreckenden Wirkung auf Journalisten insgesamt. Medienschaffende könnten davon abgehalten werden, über politisch heikle Themen zu berichten, da die Grenze zwischen zulässiger Berichterstattung und sanktionierbarer „Informationsmanipulation“ verschwimme. „Mit diesen Maßnahmen zur Einschränkung der Meinungsfreiheit schränkt die EU eine Freiheit ein, die für ihre Identität von grundlegender Bedeutung ist“, lautet das Fazit der Juristinnen.
Auch der kürzlich sanktionierte Schweizer Ex-Offizier Jacques Baud bestreitet jede Verbindung zu Moskau. Auch in seinem Fall blieb Brüssel belastbare Beweise schuldig. (mü)
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