Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof hat die Untersuchungshaft gegen einen mutmaßlichen Nord-Stream-Attentäter bestätigt. In seiner Begründung bringt das oberste Strafgericht erstmals ausdrücklich eine staatliche Urheberschaft des Anschlags vom 26. September 2022 zur Sprache. Die Sabotageakte geschahen laut Gericht „höchstwahrscheinlich in fremdstaatlichem Auftrag“.
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Konkret ging es in dem Prozeß um den ukrainischen Staatsbürger Serhij K., ein ehemaliges Mitglied einer Spezialeinheit. Er wurde nach seiner Festnahme in Italien nach Deutschland überstellt. Verhandelt wurde wegen Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion und der Zerstörung von Bauwerken.
Die Verteidigung machte geltend, daß es sich um einen Kriegsakt gehandelt habe: die Pipeline sei russische Infrastruktur zur Kriegsfinanzierung und damit ein legitimes Ziel. Die mutmaßlichen Täter genössen daher „funktionelle Immunität“. Die Karlsruher Richter schlossen sich dieser Sichtweise nicht an und hielten dagegen, die Leitungen dienten vorrangig der zivilen Gasversorgung, vor allem für Deutschland, und stellten kein militärisches Ziel dar. Der Vorgang sei als geheimdienstliche Operation zu werten. Eine Immunität scheide aus, zumal Serhij K. nicht als Kombattant erkennbar gewesen sei. Die Aktion habe die Souveränität der Bundesrepublik verletzt, da die Pipelines auf deutschem Hoheitsgebiet endeten.
Der Beschluß liefert nun die Grundlage für ein mögliches Hauptverfahren vor dem Oberlandesgericht Hamburg. Dort müßte sich der Beschuldigte verantworten.
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Das Karlsruher Urteil ist in mehrfacher Hinsicht bedeutsam. Zum einen müßte die Bundesregierung, wenn sie sich die Argumentation der Richter zueigen macht, politische Konsequenzen aus dem Umstand ziehen, daß die Kiewer Regierung maßgeblich an der Zerstörung der Pipeline beteiligt war.
Zum anderen freilich bedeutet das Urteil lediglich eine Fortschreibung der seit geraumer Zeit geltenden offiziellen Version der Nord Stream-Geschichte, wonach die Anschläge auf das Konto einer ukrainischen Spezialeinheit gehen, die mit einer gecharterten Privatjacht zum Tatort unweit der Insel Bornholm gefahren und dort die Sprengung vorgenommen haben soll. Diese Version halten Fachleute wie der renommierte US-Investigativjournalist Seymour Hersh aus vielen Gründen für wenig plausibel. Sie gehen unverändert von einem staatlichen Akteur aus. Hersh etwa hält unverändert am Ergebnis seiner eigenen Recherchen fest, das er im Februar 2023 veröffentlichte – demnach sind die Verantwortlichen für den Anschlag im Weißen Haus zu suchen. Von dieser Version will die Bundesregierung natürlich nichts wissen. (mü)
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