Nach Faeser-Meme: Freispruch für Chefredakteur des „Deutschland-Kurier“

16. Januar 2026
Nach Faeser-Meme: Freispruch für Chefredakteur des „Deutschland-Kurier“
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Bamberg. Das Landgericht Bamberg hat am Mittwoch den Chefredakteur und Herausgeber des AfD-nahen Online-Portals „Deutschland-Kurier“, David Bendels, vom Vorwurf der Verleumdung freigesprochen. Damit wurde ein Urteil des Amtsgerichts Bamberg vom April des Vorjahres kassiert, das Bendels zu einer siebenmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt hatte. Die Prozeßkosten übernimmt die Staatskasse.

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Die Entscheidung fiel auch aufgrund eines überraschenden Kurswechsels der Anklagebehörde. Die Staatsanwaltschaft Bamberg, die in der ersten Instanz noch eine härtere Strafe von acht Monaten ohne Bewährung gefordert hatte, beantragte nun in der Berufungsverhandlung gemeinsam mit der Verteidigung den Freispruch. Ein Sprecher der Behörde hatte diesen Schritt bereits einen Tag zuvor gegenüber dem Berliner „Tagesspiegel“ angekündigt.

In dem Fall ging es um ein im Februar 2024 auf X verbreitetes satirisches Bild, ein sogenanntes Meme. Es zeigte die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser mit einem Schild, auf dem der Satz „Ich hasse die Meinungsfreiheit!“ zu lesen war. Faeser fühlte sich dadurch persönlich angegriffen und stellte höchstpersönlich Strafantrag. Das Amtsgericht Bamberg unter dem Vorsitz von Richter Martin Waschner folgte dieser Einschätzung und wertete das Meme als strafbare Verleumdung nach Paragraf 188 des Strafgesetzbuches. In der Urteilsbegründung hieß es, der durchschnittliche Leser sei nicht in der Lage, die Darstellung als Satire zu erkennen. Der Richter ordnete zudem an, daß sich Bendels schriftlich bei der Ministerin zu entschuldigen habe.

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Dieses Ersturteil hatte eine breite Diskussion ausgelöst und scharfe Kritik hervorgerufen. Die „WELT“ kommentierte es als „Urteil wie aus einer Diktatur“, das Magazin „Focus“ sprach gar von einer „Sondergerichtszone Bamberg“. Auch internationale Medien, vor allem in den USA und Großbritannien, berichteten ausführlich über den Fall und verbanden damit die Sorge um die Meinungsfreiheit in Deutschland.

Nach dem Freispruch zeigte sich David Bendels erleichtert und bestätigt. Er erklärte: „Kein Staatsanwalt hätte hier jemals einen Strafbefehl beantragen dürfen, und kein Amtsgericht hätte hier jemals verurteilen dürfen. Denn es ist völlig offensichtlich, daß hier keine Straftat vorliegt. Macht- und Regierungskritik kann – ja, muß! – auch in zugespitzter, harscher, bis an Grenzen des guten Geschmacks reichender Form jederzeit erlaubt sein.“

Bendels bekräftigte sein weiteres Engagement für die Pressefreiheit: „Der ´Deutschland-Kurier´ und ich persönlich werden immer, mit allen uns zur Verfügung stehenden medialen und rechtsstaatlichen Mitteln, entschlossen, stabil und hartnäckig für die Presse-und Meinungsfreiheit in unserem Lande sowie für die Redefreiheit der deutschen Bürger einstehen und kämpfen.“ Zugleich übte er scharfe Kritik an der Ex-Ministerin: „Im übrigen bin ich der Meinung, daß die ehemalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser ein sehr defizitäres, problematisches, ja gestörtes Verhältnis zur Meinungsfreiheit hat.“

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Das Landgericht folgte in seiner Entscheidung der Auffassung, daß es sich bei dem veröffentlichten „Faeser-Meme“ um eine grundgesetzlich geschützte Form der satirischen Regierungskritik handle. Die Richter hoben damit nicht nur das Urteil der Vorinstanz auf, sondern wiesen auch die angeordnete Entschuldigung zurück.

Die Reaktionen auf das Urteil sind gleichwohl durchwachsen. Auch der AfD-Europaabgeordnete Petr Bystron wies in einer ersten Reaktion darauf hin, daß es das Ersturteil in einem Rechtsstaat eigentlich gar nicht hätte geben dürfen. (rk)

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