Unangebrachte Nachsicht: Viele Festnahmen zu Silvester, aber kaum Haft

14. Januar 2026
Unangebrachte Nachsicht: Viele Festnahmen zu Silvester, aber kaum Haft
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Berlin. Auch heuer kam es zum Jahreswechsel in vielen Städten wieder zu bürgerkriegsartigen Szenen. Allein die Berliner Polizei nahm in der Silvesternacht über vierhundert Personen vorläufig fest. Aber: bereits am Neujahrsmorgen befanden sich nur noch sieben der Festgenommenen in Gewahrsam, um einem Ermittlungsrichter vorgeführt zu werden.

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Die Polizei wollte am darauffolgenden Freitag keine Auskunft über die richterlichen Entscheidungen zu diesen sieben Personen geben. Anderen Mitteilungen zufolge wurden mindestens sechs von ihnen unter anderem aufgrund von gefährlicher Körperverletzung durch Pyrotechnik – auch zum Nachteil von Einsatzkräften – dem Haftrichter vorgeführt.

Die Randalierer, in der Medienberichterstattung verunklarend als „Männer“ bezeichnet, können sich damit wieder einmal über milde Richter freuen – was angesichts der Ereignisse in der Silvesternacht nur schwer nachvollziehbar ist: insgesamt wurden 22 Polizeibeamte durch Pyrotechnik und 13 weitere bei Rangeleien verletzt, Feuerwehr und Polizei sprachen von einer aggressiven Grundstimmung und einer extrem hohen Belastung. Besonders betroffene Gebiete waren Neukölln, Moabit, Wedding und der Alexanderplatz. Die Polizei stellte große Mengen illegaler Feuerwerkskörper sicher, darunter leistungsstarke Böller und improvisierte Abschußvorrichtungen. Laut der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) schienen die Täter „dem Aussehen nach vermehrt arabischer und türkischer Herkunft“ zu sein.

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Das routinemäßige Vorgehen der Polizei erlaubt es, mutmaßliche Störer auch ohne richterliche Anordnung für bis zu 48 Stunden festzuhalten. Zeitweise kamen 14 Personen in einen solchen präventiven „Unterbindungsgewahrsam“. Die geringe Zahl der tatsächlich dem Richter Vorgeführten wirft jedoch die Frage nach der abschreckenden Wirkung der Polizeiarbeit auf. Die von Innensenatorin Iris Spranger ausgegebene Zielstellung, daß künftig „niemand zu Schaden kommt“, erscheint unter diesen Umständen als wenig realistisch. Die Erfahrung der Vorjahre lehrt, daß sich viele Verfahren über Monate hinziehen und selten in einer Verurteilung enden. Die Nachsicht der Behörden signalisiert den Randalierern, daß sie mit ernsthaften Sanktionen nicht zu rechnen haben. (rk)

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