Washington. Die nächste Ansage aus Washington: US-Gesundheitsminister Robert Kennedy Jr. hat sich der Kritik der Trump-Administration an der Einschränkung der Grundrechte in Deutschland angeschlossen und die Bundesregierung jetzt in aller Deutlichkeit wegen des anhaltenden Corona-Unrechts in der Bundesrepublik kritisiert. In einem offenen Brief an Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) erhebt er schwere Vorwürfe gegen die deutsche Justizpraxis im Zusammenhang mit der Corona-„Pandemie“.
Abonniere jetzt:
>> Die starke Stimme für deutsche Interessen <<
Auch Kennedy ist zu Ohren gekommen, daß deutsche Gerichte eine Vielzahl von Ärzten und ihren Patienten auch fast sechs Jahre nach der „Pandemie“ noch immer unnachgiebig verfolgen, weil sie die Masken- und Impfvorgaben unterliefen. Seine Kritik richtet sich dagegen, „daß die Regierung die Autonomie der Patienten beiseiteschiebt und die Möglichkeiten der Menschen einschränkt, bei medizinischen Entscheidungen nach ihren eigenen Überzeugungen zu handeln.“
Er wirft der Bundesregierung vor, mit ihrer Justizpraxis eine rote Linie zu überschreiten. Wenn eine Regierung Ärzte dafür kriminalisiere, daß sie ihre Patienten berate, „überschreitet sie eine Grenze, die freie Gesellschaften immer als unantastbar betrachtet haben“, heißt es in seinem Schreiben. Die „heilige Beziehung zwischen Arzt und Patient“ werde verletzt, die Mediziner zu „Vollstreckern staatlicher Politik“ degradiert. Die bundesdeutschen Behörden müßten die „politisch motivierten“ Verfahren sofort einstellen, widerrechtlich entzogene Zulassungen zurückgeben und vor allem „das deutsche Volk seine eigenen fundierten medizinischen Entscheidungen treffen lassen“. Deutschland riskiere seinen Ruf als Nation demokratischer Werte.
Die Reaktion aus Berlin ließ nicht auf sich warten Bundesministerin Nina Warken wies jeden Vorwort empört zurück. Die Einlassungen Kennedys entbehrten jeglicher Grundlage, behauptet sie. Es habe zu keiner Zeit eine Verpflichtung für Ärzte gegeben, Impfungen durchzuführen. „Wer aus medizinischen, ethischen oder persönlichen Gründen keine Impfungen anbieten wollte, machte sich weder strafbar, noch mußten Sanktionen befürchtet werden.“ Strafrechtliche Ermittlungen fänden ausschließlich bei Verdacht auf Betrug oder Urkundenfälschung statt, etwa bei gefälschten Impfpässen oder unechten Attesten. Die Unabhängigkeit der Gerichte stehe außer Frage, suggeriert die CDU-Frau.
Abonniere jetzt:
>> Die starke Stimme für deutsche Interessen <<
Auch der frühere Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sieht sich persönlich angegriffen. In Deutschland würden Ärzte nicht von der Regierung für falsche Atteste bestraft, behauptet er wahrheitswidrig: „Bei uns sind die Gerichte unabhängig.“
Getroffene Hunde bellen. Fast sechs Jahre nach der offiziellen Ausrufung der „Pandemie“-Notlage in Deutschland verfolgen deutsche Gerichte unnachgiebig nicht etwa die Handlanger und Verantwortlichen für die größte Einschränkung bürgerlicher Grundrechte seit dem Zweiten Weltkrieg, sondern Hunderte Ärzte und Patienten, die sich dem Corona-Willkürregime widersetzten.
Nur stellvertretend für viele andere muß an den Fall der sächsischen Ärztin Bianca W. erinnert werden. Der damals 66jährigen wurde vorgeworfen, rund 1.000 Maskenbefreiungsatteste und Impfuntauglichkeitsatteste ausgestellt zu haben, ohne die Patienten vorher untersucht zu haben. Die Ärztin soll dafür eine erhebliche Geldsumme eingenommen haben. Bis zum Beginn ihres Prozesses saß die beschuldigte Medizinerin rund acht Monate (!) in Untersuchungshaft. Der Prozeß selbst wurde im Hochsicherheitssaal des Landgerichts Dresden geführt, als ginge es um einen gefährlichen Terroristen. Bianca W. wurde in Handschellen in den Gerichtssaal geführt. Für den Prozeß wurden 40 Verhandlungstage (!) angesetzt. Beobachter sahen sich an einen Schauprozeß erinnert.
Abonniere jetzt:
>> Die starke Stimme für deutsche Interessen <<
Im Zusammenhang mit den Ermittlungen gab es zudem mehrfach Razzien – zunächst am Haus der Ärztin und Monate später, im Oktober 2022, nochmals zeitgleich in sechs Bundesländern bei den Empfängern der Atteste. An diesen Razzien waren 225 Polizeibeamte beteiligt. Auch gegen die Patienten wurden später viele Ermittlungsverfahren eingeleitet und Strafbefehle beantragt. Bianca W. wurde schließlich zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Sie erhielt ein Berufsverbot für die Dauer von drei Jahren und mußte 47.000 Euro bezahlen. Der Fall zeigt, wie berechtigt die US-Kritik am deutschen Corona-Unrecht ist. (mü)
Bild: Pixabay/Gemeinfrei
Fordern Sie hier ein kostenloses Leseexemplar des Deutschen Nachrichtenmagazins ZUERST! an oder abonnieren Sie hier noch heute die Stimme für deutsche Interessen!
Folgen Sie ZUERST! auch auf Telegram: https://t.me/s/deutschesnachrichtenmagazin