Berlin. Wenn Bürger kritische Äußerungen im Netz veröffentlichen, drohen ihnen häufig Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmungen und Strafverfahren. Für Mitglieder der Bundesregierung gelten offenbar andere Regeln. Das zeigt die Antwort der Bundesregierung auf eine AfD-Anfrage.
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Stephan Brandner, Justiziar der AfD-Bundestagsfraktion, teilte mit, bei der Bundesanwaltschaft seien in den letzten achtzehn Monaten mehr als einhundert Strafanzeigen gegen amtierende und frühere Regierungsmitglieder eingegangen. In keinem einzigen Fall seien Ermittlungen aufgenommen worden.
Brandner hält das für völlig inakzeptabel: „Wenn einschließlich der Dunkelziffer bei sämtlichen Behörden wahrscheinlich viele hundert, gar tausende Strafanzeigen gegen Mitglieder der Bundesregierung folgenlos bleiben, merkt man, daß mit zweierlei Maß gemessen wird.“ Brandner ruft den Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz in Erinnerung, der auch für Kanzler und Minister gelten müsse: „Offenbar wird bei diesem Personenkreis aber nicht einmal geprüft, ob ein Anfangsverdacht für Straftaten vorliegt. Das untergräbt weiter das Vertrauen der Bürger in die Justiz.“ (rk)
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