Hamburger Justiz kapituliert: 70 Prozent aller Verfahren sind Asylklagen

24. Dezember 2025
Hamburger Justiz kapituliert: 70 Prozent aller Verfahren sind Asylklagen
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Hamburg. Eigentlich sind große Mengen von Asylverfahren im Justizapparat nicht vorgesehen. Doch in der Hansestadt Hamburg (und nicht nur dort) „verstopfen“ sie förmlich die Verwaltungsgerichte. Aus der Antwort des Senats auf eine AfD-Anfrage geht hervor, daß ihr Anteil an den Verfahrens-Neueingängen seit 2020 stetig wächst. Im Jahr 2024 stellten sie bereits fast die Hälfte aller neuen Klagen. Für 2025 – basierend auf den Daten bis Oktober – liegt die Quote sogar bei über 70 (!) Prozent. Auch vor dem Oberverwaltungsgericht machen Asylberufungen einen wesentlichen Teil des Routinebetriebs aus; Tausende solcher Verfahren sind anhängig.

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Die Asylklagen binden enorme Ressourcen. Zwar sank die durchschnittliche Verfahrensdauer zuletzt, dennoch verschlingen Asylsachen einen Großteil der richterlichen Arbeitskraft. Eine ausschließliche Zuordnung von Richterstellen zu diesem Bereich ist nicht möglich, da die Kammern parallel andere Rechtsgebiete bearbeiten.

Der Hamburger Senat bestreitet, Kenntnisse über systematische Verzögerungen in anderen Bereichen wie dem Bau- oder Umweltrecht zu haben, die durch die Lawine an Asylklagen bedingt ist. Eine gesonderte statistische Erfassung finde nicht statt, da eine manuelle Auswertung nicht leistbar sei. Auch zu entstandenen Mehrkosten macht der Senat keine Angaben, da die Justizkosten nicht nach Verfahrensart aufgeschlüsselt werden.

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AfD-Fraktionschef Dirk Nockemann resümiert: „Die Asylklagen fluten unsere Verwaltungsgerichte. (…) Die Zeche zahlen in diesem Fall die Richter, Bediensteten und Steuerzahler.“ Dies sei kein Zufall, „sondern das absehbare Ergebnis einer asylpolitisch verbohrten Politik, die endlich gestoppt werden muß.“

Entlastung ist nicht in Sicht. Der Senat erklärt, es lägen keine belastbaren Prognosen zur künftigen Entwicklung vor. Zuschußanträge an Bund oder Länder zur Entlastung der Gerichte wurden weder gestellt noch bewilligt. Obwohl es punktuell personelle Verstärkungen gab, zeichnet sich keine grundlegende Entspannung ab. (rk)

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