München. In Deutschland greifen Finanzinstitute zunehmend zum unfairen Mittel des „De-Banking“ – unliebsamen Kontoinhabern wie AfD-Mitgliedern oder dem österreichischen Identitären-Chef Martin Sellner werden einfach die Konten gekündigt. Doch jetzt trifft es auch gänzlich unpolitische „Verdächtige“: Sportschützen, Büchsenmacher, Schützenvereine.
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Der Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler (VDB) registriert eine steigende Zahl solcher Vorfälle. In einer Pressemitteilung heißt es: „Beim VDB gehen in jüngster Zeit vermehrt Berichte von Mitgliedern ein, die Probleme mit Banken und Sparkassen haben.“ Existenzgründern werde die Kontoeröffnung verweigert, Kredite verwehrt oder langjährige Geschäftsbeziehungen plötzlich gekündigt. Der Verband vertritt etwa 1.800 mittelständische Betriebe.
Drei konkrete Fälle, dokumentiert durch Schriftverkehr, belegen dieses Vorgehen.
Im ersten Fall erhielt ein baden-württembergischer Waffenhändler im Dezember 2024 eine Kündigung der Bank Finom. Im Kündigungsschreiben teilte diese mit: „Leider haben wir nach sorgfältiger Prüfung festgestellt, daß wir Ihr Konto aufgrund aufsichtsrechtlicher Bestimmungen mit einer Frist von 60 Tagen schließen müssen.“ In einer E-Mail führte die Bank aus, dies sei eine „Frage der Politik und des Verfahrens, an die wir uns halten müssen.“ Auf Nachfrage blieben die genauen Gründe unklar; ein Telefonat deutete auf politische Gründe hin.
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T. wechselte zur Online-Bank Fyrst, einer Postbank-Tochter. Dieses Konto wurde im Juni 2025 ebenfalls ohne Angabe von Gründen gekündigt. Die Folgen sind einschneidend: ständige Kontowechsel erfordern umständliche Lastschriftänderungen und schaden dem Geschäftsruf. „Man verliert das Gesicht“, erklärt der Betroffene. Er muß bei Großhändlern nun in Vorkasse treten, was seine Liquidität belastet. „Es macht den Eindruck, daß man uns mit allen Mitteln zum Aufgeben bringen will“, sagt er.
Im zweiten Fall sah sich der Verantwortliche eines Berliner Schützenvereins 2022 mit einer Kündigung der Commerzbank konfrontiert. Das Schreiben berief sich auf die AGB: „Gemäß Nummer 19 Absatz 1 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen steht der Bank das Recht zu, die gesamte Geschäftsverbindung oder einzelne Geschäftsbeziehungen jederzeit aufheben zu können.“ Im Telefonat erhielt der Betroffene die Begründung, das Konto entspreche nicht mehr den „Compliance-Regeln“. Man wolle generell nicht mehr mit Vereinen zusammenarbeiten.
Der Verein mußte vier Monate lang Zahlungen über das Privatkonto des Gekündigten abwickeln, was zu Schwierigkeiten mit Geschäftspartnern führte. Auch in diesem Fall sind politische Motive naheliegend. Der betroffene Vereinschef wirft rot-grünen Politikern Stimmungsmache vor: eine Medienkampagne solle Sportschulen und Waffenhändler fragwürdig erscheinen lassen. Dabei verzeichnet sein Verein Zulauf. Dennoch seien Mitglieder heute vorsichtig, ihr Hobby offen zu kommunizieren.
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Im dritten Fall verweigerte eine öffentlich-rechtliche Bank einem bayerischen Waffenhändler 2022 die Eröffnung eines Geschäftskontos. In der Filiale, wo die bereits unterschriebenen Unterlagen vorlagen, kam ein Bankangestellter von seinem Chef mit der Mitteilung zurück, jede Überzahlung müsse gemeldet werden. Später stellte sich heraus, daß der Filialleiter die Eröffnung abgelehnt hatte.
Die Bank bestätigte die Ablehnung schriftlich aufgrund der „uns vorgetragenen Informationen“. In einer weiteren Mail hieß es, bei Geschäftskonten würden „neben finanziellen Gesichtspunkten auch z.B. moralische Gesichtspunkte“ berücksichtigt.
Die drei Fälle – nur die Spitze eines Eisbergs – offenbaren eine zunehmende Schieflage. Die AGB der Bankinstitute gewähren ihnen weitreichende Kündigungsrechte ohne Begründungspflicht. Für die Kunden bleibt oft nur die Suche nach einem neuen, vielleicht ebenso unzuverlässigen Partner.
In den USA hat Präsident Donald Trump per Anordnung vom 7. August politisch oder religiös motivierte Kontokündigungen pauschal unterbunden. In Deutschland hingegen schreitet die Politisierung des Geldgeschäfts still voran – mit existenzbedrohenden Folgen für die Betroffenen. (rk)
Bild: Pixabay/Gemeinfrei
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