Ottawa. Auch im linksliberalen Kanada gibt es eine ausgeprägte „Haßrede“-Gesetzgebung. Sie soll – wie auch in der EU – vor allem zuwanderungs- und LBGT-kritische Stimmen kriminalisieren und mundtot machen. Natürlich unterliegen auch in Kanada NS-Symbole einem strengen Verbot.
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Doch jetzt beschloß der Gesetzgeber eine wichtige Modifikation, über die sich vor allem die große indische Community freut. Das kanadische Strafrecht unterscheidet künftig strikt zwischen nationalsozialistischer Propaganda und religiöser Symbolik. Im Mittelpunkt steht dabei das Hakenkreuz – als „Swastika“ genießt es bei Hindus den Status eines wichtigen Glückssymbols. Beide Symbole sollen künftig nicht mehr miteinander vermengt werden, legt der sogenannte Gesetzentwurf C-9 fest. Er verwendete bei der Definition enschlägiger „Haß“-Tatbestände bislang einheitlich den Begriff „Swastika“, wodurch sich die im Lande lebenden Hindus diskriminiert sahen. Der Gesetzestext rief massiven Widerspruch hinduistischer, jainistischer und buddhistischer Gemeinden hervor, die ihr jahrtausendealtes Glücks- und Schutzsymbol nicht mit der Bildsprache des Nationalsozialismus gleichgesetzt sehen wollten.
Die Wende kam am 10. Dezember 2025. Der Ständige Ausschuß für Justiz und Menschenrechte des kanadischen Unterhauses strich den Begriff „Swastika“ einstimmig aus dem Gesetzestext. Künftig bezieht sich der Text nur noch auf das NS-Symbol, das als „Nazi-Hakenkreuz“ bzw. „hooked cross“ bezeichnet wird. Damit soll das Gesetz gezielt nur die NS-Bildersprache erfassen.
Stein des Anstoßes war die ursprüngliche Definition des ohnehin schon verbotenen „Haß“-Symbols als „Hakenkreuz, auch bekannt als das Nazi-Hakenkreuz“. Diese Passage hatten Vertreter der sogenannten „dharmischen“ Religionen – Hindus, Jainisten und Buddhisten – als irreführend kritisiert. Mehr als hundert Organisationen beteiligten sich an monatelangen Interventionen in Ottawa. Verbände wie die Hindu Canadian Foundation, die Coalition of Hindus of North America und der Canadian National Council of Hindus begrüßten die kürzliche die Entscheidung des Ausschusses als „entscheidenden Sieg“ und als „wichtigen Präzedenzfall“.
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Bemerkenswert ist die Unterstützung auch vonseiten jüdischer Organisationen. B’nai Brith Canada und das Centre for Israel and Jewish Affairs befürworteten die präzisere Terminologie ebenfalls. Sie verwiesen darauf, daß eine saubere begriffliche Trennung sowohl religiöse Minderheiten schütze als auch die Durchsetzung von Strafnormen gegen NS-Symbole erleichtere.
Der Gesetzentwurf C-9 geht freilich weit über Symbolfragen hinaus. Der Entwurf sieht die Einführung neuer „Haß“-Delikte vor, etwa die Blockade von Schulen, Gotteshäusern und Gemeindezentren bestimmter religiöser Gruppen. Zudem soll ein eigener Straftatbestand für „haßmotivierte“ Taten ein höheres Strafmaß ermöglichen. Kritiker warnen, die Reform greife tief in die Meinungsfreiheit ein. Nach Lesart des Textes können selbst Bibelzitate, die sich beispielsweise gegen die Homosexualität aussprechen, strafbar werden. Dagegen wurde eine Kriminalisierung weiter Teile des Korans bezeichnenderweise ausdrücklich ausgeschlossen.
Die nun beschlossene Modifikation des C-9-Gesetzentwurfs ändert nichts am grundsätzlichen Verbot von NS-Symbolen wie dem Hakenkreuz oder SS-Runen, sofern sie zur Aufstachelung von „Haß“ dienen. Sie soll jedoch verhindern, daß die religiöse Praxis der Hindus unter Generalverdacht gerät.
Bevor Bill C-9 tatsächlich in Kraft tritt, stehen noch weitere Debatten und Abstimmungen im Unterhaus und im Senat an. (mü)
Bildquelle: Pixabay/FrankWinkler
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