Graz. Österreich ist das einzige Land in Europa, in dem Patrioten und bekennende Deutschnationale noch schärfer bestraft werden als in der Bundesrepublik. Das besondere österreichische Instrument dafür ist das Delikt der sogenannten „Wiederbetätigung“ – gemeint sind nationalsozialistische Bestrebungen, insbesondere solche, die den (Wieder-)Anschluß an Deutschland zum Ziel haben. Die einschlägigen österreichischen Strafgesetzparagraphen sind ein unmittelbarer Ausfluß des früheren Besatzungsrechts. Maßgebliche Besatzungsmacht in der Alpenrepublik war bis 1955 die Sowjetunion.
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Jetzt wurde die „Wiederbetätigungs“-Keule dem früheren Chefredakteur des FPÖ-nahen Magazins „Aula“, Dr. Martin Pfeiffer, zum Verhängnis. Das Landesgericht Graz verurteilte ihn zu vier Jahren unbedingter (= ohne Bewährung) Haft. Die Geschworenen sahen es einstimmig als erwiesen an, daß er sich der NS-„Wiederbetätigung“ und der Verharmlosung des Nationalsozialismus schuldig gemacht habe. Das Strafmaß liegt noch unterhalb des in Österreich möglichen Höchstmaßes, da die lange Verfahrensdauer und Pfeiffers bisherige Unbescholtenheit strafmildernd wirkten.
Das Urteil hat auch eine klare politische Stoßrichtung. Unmittelbar nach dem Urteil meldete sich die NGO „SOS Mitmensch“ zu Wort, die 2018 die ursprüngliche Anzeige erstattet hatte. Deren Sprecher Alexander Pollak erklärte: „Die FPÖ-Parteispitze saß bei dem Wiederbetätigungsprozess de facto mit auf der Anklagebank. Der Schuldspruch betrifft auch sie.“
Kritik am Urteil kam hingegen aus dem Umfeld des unabhängigen Senders AUF1, der den Prozeß begleitet hatte. Prozeßbeobachter Philipp Huemer äußerte Bedenken: „Das Urteil ist mehr als bedenklich – auch völlig unabhängig davon, was man von der ‚Aula‘ insgesamt oder einzelnen ihrer Inhalte halten mag. Denn in Bausch und Bogen wurden mit diesem Urteil über hundert Textstellen, die zum Teil überhaupt nichts mit dem Nationalsozialismus zu tun haben und sich stattdessen mit zugespitzter Kritik an Migration und Globalismus beschäftigen, als NS-Wiederbetätigung und damit als illegal eingestuft.“
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Im Gerichtssaal spielte auch die Frage eine Rolle, ob jahrzehntealte Artikel überhaupt rückwirkend strafbar sein können. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich eine Verurteilung wegen „Aufforderung zu nationalsozialistischer Wiederbetätigung“ angestrebt, was eine Strafe von fünf bis zwanzig Jahren bedeutet hätte.
Pfeiffers Verteidiger, Bernhard Lehofer, erbat nach dem Schuldspruch Bedenkzeit und wird dem Vernehmen Berufung einlegen. Ein zentraler Punkt seiner Verteidigungsstrategie war der Verweis auf einen angeblichen „Rechtsirrtum“. Er argumentierte, sämtliche Publikationen der „Aula“ seien strafrechtlich nicht relevant, da der Verfassungsschutz die Zeitschrift seit 2005 abonniert gehabt habe. Pfeiffer habe somit davon ausgehen können, „alles was veröffentlicht wurde, landet zur Überprüfung bei den Rechtsextremismusexperten des Verfassungsschutzes. Und auch bei der Staatsanwaltschaft“ – die aber niemals eingeschritten war.
Die Journalistin Colette M. Schmidt vom Wiener Mainstreamblatt „Standard“ wertete das Urteil als notwendigen Schritt. Sie betonte, nach dem Ende der „Aula“ 2018 hätten andere „Propagandakanäle“ deren Funktion übernommen. Der Grazer Prozeß könne daher „nur ein Anfang sein“. Richtig ist daran, daß mit der Verurteilung der „Aula“ auch für andere Organe im konservativen und rechten Spektrum die Luft dünner wird. Bezüge oder Ähnlichkeiten mit „Aula“-Beiträgen, die fortan als NS-verdächtig gelten, lassen sich immer finden. Nicht zuletzt gerät dadurch auch die AfD zusätzlich ins Visier eines Verbotsverfahrens. (mü)
Bildquelle: Pixabay
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