Zensurstaat Deutschland? Der Kampf gegen unerwünschte Meinungen verliert jedes Maß

15. Dezember 2025
Zensurstaat Deutschland? Der Kampf gegen unerwünschte Meinungen verliert jedes Maß
National
1
Foto: Symbolbild

Berlin. Das Internet ist schon lange kein Ort der Freiheit mehr. Die Repression wächst, und inzwischen ist das Risiko groß, durch einen falschen Zungenschlag im Netz eine Hausdurchsuchung zu riskieren. Längst sorgt das Gebaren deutscher Staatsanwälte im Umgang mit Kritikern auch in den USA für Stirnrunzeln – mehrere hochrangige US-Politiker haben die bundesdeutsche Gesinnungsjustiz in den letzten Monaten scharf kritisiert.

Abonniere jetzt:
>> Die starke Stimme für deutsche Interessen <<

Bekanntlich hat der Gesetzgeber das Strafrecht sukzessive verschärft und schuf in mehreren Bundesländern Meldestellen, die vorgebliche „Haßinhalte“ erfassen und an die Justiz weiterreichen. Ziel ist – der offiziellen Diktion zufolge – der Schutz der Demokratie vor einer „zunehmenden Verrohung der Kommunikation“, wie es Union und SPD 2020 formulierten. Doch inzwischen hat sich eine Dynamik entwickelt, die weit über den ursprünglichen Zweck hinausgeht und auf einen reinen Repressionsstaat hinausläuft.

Die Meldestellen verzeichnen einen massiven Anstieg der Fallzahlen. In Hessen gingen bei der Stelle „HessenGegenHetze“ 2022 noch 7.930 Hinweise ein, 2024 waren es bereits 36.984. Auch in Baden-Württemberg, Sachsen und Niedersachsen explodieren die Zahlen. Parallel stieg der Anteil der als strafrechtlich relevant eingestuften und weitergeleiteten Fälle erheblich.

Der damit verbundene finanzielle Aufwand, den letztlich der Steuerzahler zu tragen hat, ist beträchtlich: allein Hessen gab zwischen 2020 und 2024 jährlich bis zu 1,47 Millionen Euro für seine Meldestelle aus.

In der Praxis bedeutet das, daß immer mehr Menschen wegen sogenannter „Haßrede“ angezeigt und verurteilt werden. Die Zahl der von der Polizei registrierten Verstöße gegen den Paragrafen zur „Politikerbeleidigung“ stieg von 1.404 Fällen (2022) auf 4.439 Fälle (2024). Die Verurteilungen nahmen ebenfalls zu: 2022 wurden in 14 Bundesländern 106 Personen wegen Beleidigung von Politikern verurteilt, 2024 waren es bereits 327.

Abonniere jetzt:
>> Die starke Stimme für deutsche Interessen <<

Juristen schlagen längst Alarm. Die emeritierte Verfassungsrichterin Frauke Rostalski warnt vor überzogenen Reaktionen. „Es kommt vermehrt zu unverhältnismäßigen Reaktionen auf Meinungskundgaben, die entweder rechtmäßig sind oder allenfalls im unteren Bereich der unerlaubten Verhaltensweisen liegen“, sagte sie. Dies führe vielfach bereits zu Selbstzensur.

Auch der ehemalige sächsische Verfassungsrichter Christoph Degenhart sieht die freiheitliche Kommunikation in Gefahr. „Dieses Klima wird aber gestört, wenn Menschen die Sorge haben müssen, daß Meldestellen ihre Äußerungen aufspüren und an die Justiz und den Verfassungsschutz weiterleiten“, so Degenhart. Beide fordern ein Umdenken, insbesondere beim Straftatbestand der Politikerbeleidigung. Das Bundesverfassungsgericht habe klargestellt, daß Politiker mehr ertragen müßten, betont Rostalski. Der spezielle Paragraf 188 sei daher überflüssig und werde exzessiv ausgelegt.

Die Politik hält dagegen unbeirrt an den verschärften Regeln fest. Die SPD-Politikerin Carmen Wegge verteidigt den besonderen Schutz für Politiker als „unbedingt notwendig“. Die Zunahme der Verfahren zeige, „daß sich Betroffene wehren und der Rechtsstaat reagiert.“ Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Lena Gumnior unterstellt zudem gezielte Kampagnen ausländischer Staaten wie Rußland und China, die Desinformation schürten.

Abonniere jetzt:
>> Die starke Stimme für deutsche Interessen <<

Doch es gibt Anzeichen dafür, daß der Rückhalt für die Meldestellen bröckelt. Baden-Württemberg stellte die staatliche Finanzierung bereits ein. Auch in Hessen, einst Vorreiter, soll die Meldestelle „HessenGegenHetze“ nun grundlegend reformiert werden. Das Innenministerium räumt ein, die bisherigen Aufgaben und die Arbeitsweise paßten „heute so nicht mehr“. Eine Neuaufstellung ist für Anfang 2026 geplant. Allerdings: eine Schwalbe macht noch keinen Sommer. (rk)

Fordern Sie hier ein kostenloses Leseexemplar des Deutschen Nachrichtenmagazins ZUERST! an oder abonnieren Sie hier noch heute die Stimme für deutsche Interessen!

Folgen Sie ZUERST! auch auf Telegram: https://t.me/s/deutschesnachrichtenmagazin

Ein Kommentar

  1. Bernd Sydow sagt:

    Als in den ersten Nachkriegsjahren der Parlamentarische Rat die Grundrechte unseres Grundgesetzes (Art.1 – 19) verfaßte, gab es das Internet, die Sozialen Medien und Mobilfunkgeräte noch nicht. Der ideologische Schlagabtausch zwischen Ost(DDR) und West(BRD) lief über die Presse, das Fernsehen und den Hörfunk.

    Artikel 5/1 Grundgesetz garantiert jedem deutschen Bürger Meinungsäußerungsfreiheit ohne Zensur! Ob dieser Artikel auch Beleidigungen von Politikern einschließt, entzieht sich meiner Kenntnis. Dazu ein Beispiel: Zu sagen, Kanzler Merz ist ein Arschloch, dürfte unbestritten eine Beleidigung sein. Aber zu sagen, Kanzler Merz ist ein Volksverräter und Kriegstreiber, ist eine Aussage, die vom Bundesverfassungsgericht mit Sicherheit als zulässige Meinungsäußerung gewertet wird.

    Eins steht für mich jedenfalls fest: Solch ein weitverbreitetes Denunziantentum wie heute hat es früher in der Bundesrepublik Deutschland nicht gegeben!

Schreibe einen Kommentar

Die maximale Zeichenanzahl bei Kommentaren ist auf 2000 begrenzt.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert