Wegen Kritik an „Trans“personen: Schweizer muß hinter Gitter

13. Dezember 2025
Wegen Kritik an „Trans“personen: Schweizer muß hinter Gitter
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Bern/Burgdorf. Die Schweiz nähert sich schon seit geraumer Zeit demonstrativ der EU und ihren „Werten“ an. Infolgedessen erfährt die Meinungsfreiheit, einst ein hohes Gut bei den Eidgenossen, auch in der Schweiz in letzter Zeit empfindliche Einschränkungen.

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Jüngster Fall: ein Handwerker muß jetzt wegen eines Meinungsdelikts zehn Tage hinter Gitter. Er weigerte sich, ein Bußgeld zu zahlen, das ihm nach einem vermeintlich beleidigenden Kommentar über „Trans“personen auf Facebook auferlegt wurde. Der Fall des Blasinstrumentenreparateurs Emanuel Brünisholz aus Burgdorf erregt landesweit Aufsehen.

Auslöser war ein Beitrag unter einem Post des SVP-Nationalrats Andreas Glarner im Dezember 2022. Brünisholz schrieb dort sinngemäß, bei einer Ausgrabung von LGBTQI-Personen in 200 Jahren fände man anhand der Skelette nur „Mann und Frau“. Alles andere bezeichnete er als eine psychische Krankheit, die durch den Lehrplan gefördert werde.

Acht Monate später wurde er polizeilich vernommen. Im September 2023 erließ die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl: eine bedingte Geldstrafe von 2500 Franken, ein Bußgeld von 500 Franken sowie etwa 800 Franken Gebühren. Sein Einspruch scheiterte.

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Da Brünisholz die Zahlung verweigerte, trat er am 2. Dezember eine zehntägige Ersatzfreiheitsstrafe an. Die Gerichte werteten seinen Kommentar als menschenverachtende Herabsetzung und damit als strafbare Handlung.

Juristisch ist diese Einschränkung durchaus umstritten, da das Schweizer Strafrecht gegen „Haßrede“ zwar vor Diskriminierung wegen der sexuellen Orientierung schützt, „Trans“personen jedoch nicht ausdrücklich nennt. Der Fall wird online heftig diskutiert. (mü)

Bild: Pixabay/Gemeinfrei

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