Berlin. Kontokündigungen werden immer mehr zum politischen Kampfinstrument gegen Meinungsabweichler und Regierungskritiker. Jetzt hat die GLS-Bank der Publizistin und Coronamaßnahmenkritikerin Aya Velázquez das Geschäftskonto gekündigt. Der Auslöser: ihr Versuch, ein öffentliches Pseudonym als Alias anzumelden, um Überweisungen von Unterstützern zu erleichtern.
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„Juhu, meine erste Kontokündigung!“, kommentierte Velázquez den Vorgang sarkastisch auf X. Nach ihrem Antrag habe die Bank „kommentarlos das Geschäftskonto gekündigt“. Die Publizistin, die sich vor allem bei der Freiklage der RKI-Protokolle einen Namen gemacht hat, sucht nun öffentlich nach alternativen Finanzinstituten.
Der Fall ist kein Einzelfall. Rechtsanwalt Markus Haintz berichtet von ähnlichen Erfahrungen: „Das hat die GLS-Bank mit meinem Kanzleikonto bereits 2022 gemacht, auf Anregung des bayerischen Verfassungsrichters Rechtsanwalt Jun.“
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Haintz schlägt vor, sich wegen einer neuen Bankverbindung an die Sparkassen zu wenden: „Die regional zuständige Sparkasse vor Ort kann eine Kontoeröffnung nicht willkürlich versagen“, erklärt der Jurist. Die Sparkassen unterlägen nämlich einer direkten Grundrechtsbindung.
Nach Haintz‘ Erfahrung dürfen Sparkassen bestehende Konten nur bei Vorliegen eines „sachgerechten Grundes“ kündigen. Politische Motive reichten hierfür nicht aus. „Politisch motivierte Entscheidungen sind selbstständig kein sachgerechter Grund“, so der Rechtsanwalt. Sein Büro habe „in letzter Zeit einige Kontokündigungen von ‚umstrittenen‘ Personen oder Unternehmen bei Sparkassen erfolgreich begleitet“.
Der Fall Aya Velázquez zeigt erneut, wie Banken ihre Macht als private Unternehmen mißbrauchen, um unliebsame Kundschaft loszuwerden – ohne Angabe von Gründen und ohne rechtliche Hürden. (rk)
Bild von Kris auf Pixabay
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