Hannover. Die niedersächsische AfD fordert ein Begrüßungsgeld ausschließlich für deutsche Neugeborene. Der Vorstoß sieht 2.000 Euro pro Kind vor, beim dritten oder vierten Kind sogar 2.500 Euro. Zusätzlich sollen Familien bis zu 36 Monate lang monatlich 125 Euro erhalten. Voraussetzung wäre, daß die Eltern seit mindestens einem Jahr in Niedersachsen leben.
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Die AfD-Abgeordnete Vanessa Behrendt begründet die Maßnahme: „Wir wollen, daß sich Deutsche Kinder leisten können. Wir wollen, daß Deutsche Kinder bekommen.“ Zugleich äußerte sie Zweifel daran, daß staatliche Leistungen jenen zugutekommen sollten, „die gerade aus dem Flixbus gestiegen sind“.
Mit dieser Aussage rief Behrendt die politisch Korrekten auf den Plan. Der Jurist Chan-jo Jun, stellvertretendes nichtberufliches Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, hält den AfD-Vorschlag für verfassungsrechtlich bedenklich. Ein Gesetz, das ein Begrüßungsgeld ausschließlich für Deutsche vorsehe, sei „möglicherweise mit eher hoher Wahrscheinlichkeit europarechtswidrig“, orakelt er. Mehr noch: „Die Vermehrung des deutschen Volkes ist kein verfassungsmäßiger Zweck, sondern sogar ein Ausgehen gegen die fdGO.“ Auch die SPD-Politikerin Andrea Prell will ein „Zeichen der Ausgrenzung“ sehen. Sie betont, daß jede Familie, die im Land lebt und arbeitet, Unterstützung verdiene.
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Das Thema ruft den alten Streit um den „ethnischen Volksbegriff“ in Erinnerung. Dabei war er noch bis etwa zur Jahrtausendwende völlig unstrittig und lag zum Beispiel auch dem Bundesvertriebenengesetz zugrunde. Infolge der allgemeinen Linksverschiebung, die auch vor dem Bundesverfassungsgericht nicht haltgemacht hat, ist er inzwischen in Verruf geraten und soll sogar „verfassungsfeindlich“ sein. (rk)
Bild: Pixabay/gemeinfrei
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