Gegenwind für Euro-Linke: USA stufen deutsche „Antifa Ost“ als Terrororganisation ein

23. November 2025
Gegenwind für Euro-Linke: USA stufen deutsche „Antifa Ost“ als Terrororganisation ein
International
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Foto: Symbolbild

Washington. Als Folge der Rechtswende in den USA bläst jetzt auch Linksextremen in Europa der Wind kräftig ins Gesicht: die USA haben die deutsche Gruppierung „Antifa Ost“ offiziell als Terrororganisation eingestuft. Diese Einstufung durch das US-Außenministerium, die am 20. November in Kraft tritt, betrifft insgesamt vier europäische Organisationen. Neben „Antifa Ost“ aus Deutschland sind die „Internationale Revolutionäre Front“ aus Italien sowie die griechischen Gruppierungen „Bewaffnete proletarische Gerechtigkeit“ und „Revolutionsklasse Selbstverteidigung“ betroffen.

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Zur Begründung führte das Außenministerium aus, daß „anarchistische Militante in den Vereinigten Staaten und Europa Terrorkampagnen durchgeführt“ hätten. Sie hätten sich verschworen, „die Grundlagen der westlichen Zivilisation zu untergraben“. Konkret wirft die Behörde der „Antifa Ost“ – die als „Hammerbande“ bekannter ist – vor, zwischen 2018 und 2023 in Deutschland und Ungarn „zahlreiche Angriffe auf Personen verübt“ zu haben, „die sie als ‚Faschisten‘ oder Teil der ‚rechtsextremen Szene‘ wahrnimmt“.

Mit der Einstufung ist US-Bürgern jede Unterstützung der Gruppe untersagt; Vermögenswerte in den USA können eingefroren werden.

Gegen mutmaßliche Mitglieder der Hammerbande laufen derzeit mehrere Gerichtsverfahren. Die Bundesanwaltschaft erhob im Juli in Düsseldorf Anklage gegen sechs Personen. Sie werden beschuldigt, an Angriffen auf tatsächliche oder vermeintliche „Rechtsextremisten“ im Februar 2023 in Budapest beteiligt gewesen zu sein. Die Vorwürfe umfassen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, gefährliche Körperverletzung sowie versuchten Mord. Ein weiteres Verfahren gegen sieben Beschuldigte läuft am Oberlandesgericht Dresden.

In Budapest steht mit Maja T. eine weitere mutmaßliche Angehörige der Gruppe vor Gericht. Ihr wird Körperverletzung im Zusammenhang mit den Aktionen im Februar 2023 vorgeworfen. In Ungarn droht ihr eine Haftstrafe von bis zu 24 Jahren. Aus Protest gegen die Haftbedingungen befand sie sich im Juni für etwa 40 Tage im Hungerstreik. Der Prozeß soll im Januar fortgesetzt werden. (mü)

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