Berlin/Damaskus. Spätestens seit dem Machtwechsel in Syrien, der vor Jahresfrist ein Islamistenregime unter dem früheren Terroristen Ahmed al-Scharaa alias al-Dscholani an die Regierung in Damaskus brachte, steht die Frage im Raum, ob die in Deutschland aufgenommenen Syrer in ihre Heimat zurückkehren sollen. Von den mehr als einer Million Syrern, die seit 2015 in die Bundesrepublik kamen, sind laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bis Ende Oktober lediglich 2.869 Personen tatsächlich zurückgekehrt.
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Bereits 2016 hatte die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel auf einem CDU-Parteitag erklärt: „Wir erwarten, wenn wieder Frieden in Syrien ist und wenn der IS im Irak besiegt ist, daß ihr auch wieder mit dem Wissen, was ihr jetzt bei uns bekommen habt, in eure Heimat zurückgeht.“ An diese Worte knüpfte jüngst Bundeskanzler Friedrich Merz an. In Reaktion auf Äußerungen von Außenminister Wadephul sagte er, es gebe „keinerlei Gründe mehr für Asyl in Deutschland, und deswegen können wir auch mit Rückführungen beginnen“. Unterstützung erhielt er von Manfred Weber, dem CSU-Vize und Vorsitzenden der Europäischen Volkspartei: „Diejenigen, die fähig sind, nach Syrien zurückzugehen und das Land wieder aufzubauen, müssen Deutschland und Europa verlassen und zurückgehen nach Syrien.“
Eine von der „Bild“-Zeitung beauftragte INSA-Umfrage zeigt, daß die Mehrheit der Deutschen diese Haltung teilt. Auf die Frage, ob syrische Bürgerkriegsflüchtlinge ohne dauerhaftes Aufenthaltsrecht in ihre Heimat zurückkehren sollten – notfalls auch per Abschiebung –, antworteten 66 Prozent mit Ja, 21 Prozent mit Nein, während 6 Prozent unentschieden und 7 Prozent gleichgültig waren. Unter CDU/CSU-Anhängern liegt die Zustimmung bei 75 Prozent, unter SPD-Wählern bei 63 Prozent.
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Im August bezogen über eine halbe Million Syrer in Deutschland Bürgergeld, darunter rund 160.000 Kinder. Etwa 250.000 Syrer besitzen inzwischen die deutsche Staatsbürgerschaft, weitere 70.000 haben einen unbefristeten Aufenthaltstitel.
Rechtlich wäre eine Rückführung jener möglich, die nur subsidiären Schutz genießen. Verwaltungsgerichte in Düsseldorf und Bremen stellten bereits fest, daß Abschiebeschutzgründe nicht mehr bestünden. (rk)
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