Magdeburg. In Sachsen-Anhalt führen die Behörden fünf Jahre nach der Corona-„Pandemie“ einen Rachefeldzug gegen aufmüpfige Bürger, die damals gegen die Schikanen der Politik demonstriert haben. Bürger erhalten in diesen Tagen reihenweise Gebührenbescheide für Platzverweise aus dem Jahr 2022. Die Polizeiinspektion Magdeburg fordert pauschal 123,50 Euro für jeden damals ausgesprochenen Platzverweis. Für die Betroffenen häufen sich dadurch teils hohe Summen an, weil ihnen während der Proteste gegen die Corona-Maßnahmen wöchentlich und gleich für mehrere Städte gleichzeitig Betretungsverbote zugestellt worden waren.
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Die Verbote waren in standardisierten Schreiben erteilt worden. Die Polizei begründete ihr Vorgehen damals wörtlich: „Ich verbiete Ihnen, an nicht angemeldeten Versammlungen zum sinngemäßen Thema ‚Gegen die Corona-Maßnahmen‘ am XX. April 2022, mit einem zu erwartenden Beginn um 17.00 Uhr, teilzunehmen oder den unter Punkt 3 bezeichneten Bereich eine Stunde vor Beginn sowie eine halbe Stunde nach dem voraussichtlichen Ende der Versammlung gegen 21.30 Uhr zu betreten.“ Weiter heißt es in der standardisierten Begründung der Behördenvertreter: „Das mir eingeräumte Ermessen betätige ich dahingehend, daß ich ein Betretungsverbot gegen Sie ausspreche. Ich möchte vermeiden, daß Sie sich im Verbotsbereich aufhalten oder an der Durchführung der Versammlung aktiv beteiligen, diese unterstützen oder in sonstiger Art und Weise in diese einbezogen werden.“
Die Corona-Demonstrationen sollten mit den Platzverweisen seinerzeit im Keim erstickt werden. Die Bewegung ließ sich jedoch nicht unterbinden. Nach dem Ende der Maßnahmen gerieten die Vorgänge in Vergessenheit – bis zu den dieser Tage eintrudelnden „Heranziehungsbescheiden“. Die Polizei tritt dabei Jahre nach den Ereignissen noch kräftig nach und schreibt den Betroffenen: „Durch Ihr Verhalten haben Sie Anlaß zu der polizeilichen Maßnahme gegeben und haben dafür die Kosten zu tragen.“
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Für die Adressaten der behördlichen Forderungen können hohe Summen zusammenkommen. Die Gebühren setzen sich aus 120 Euro für die Maßnahme der „Gefahrenabwehr“ und 3,50 Euro für Zustellkosten zusammen. Da viele Bürger aber über Monate hinweg für bis zu vier Städte gleichzeitig Verbote erhielten, summieren sich die Einzelforderungen rasch. Inzwischen wurden Fälle bekannt, in denen binnen kurzer Zeit über zwanzig Bescheide eingingen.
Die AfD-Bundestagsabgeordnete Dr. Christina Baum akzeptiert das neuerliche Corona-Unrecht nicht und bietet Betroffenen ihre Unterstützung an. Sie erklärte: „Der Staat hört einfach nicht auf, Repressalien gegen diejenigen zu verhängen, die es gewagt haben, gegen seine unbegründeten Maßnahmen aufzubegehren – selbst viele Jahre danach. Es geht schlicht um den Versuch, präventiv Proteste bei kommenden Krisen zu unterbinden. Dabei ging eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung in dieser Corona-Zeit stets nur von den Politikern aus, die fortwährend unsere Freiheitsrechte verletzten – nie von den Bürgern, die sich vorbildlich für unsere Grundrechte eingesetzt haben.“ Die AfD-Politikerin schließt mit den Worten: „Corona ist erst vorbei, wenn alle Geschädigten und Verfolgten rehabilitiert und die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen worden sind. Bis dahin heißt es wie zu Corona-Zeiten: Standhaft bleiben und zusammenhalten!“ (rk)
Bild: Pixabay/Gemeinfrei
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