Bern. Die Schweizer Regierung hat den Weg für eine Verschärfung der Reisebestimmungen für Asylsuchende freigemacht. Der Bundesrat eröffnete am Donnerstag die Beratungen zu entsprechenden Änderungen im Ausländer- und Integrationsgesetz sowie im Asylgesetz.
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Künftig sollen Asylbewerber, vorläufig Aufgenommene und schutzbedürftige Personen, grundsätzlich nicht mehr in ihre Herkunftsstaaten reisen dürfen. Das Verbot umfaßt auch Besuche in anderen Ländern und die Ausreise in den Schengen-Raum. Ausnahmen sind lediglich in begründeten Einzelfällen mit Genehmigung des Staatssekretariats für Migration (SEM) vorgesehen.
Von der Regelung ausgenommen werden ukrainische Flüchtlinge mit Schutzstatus S. Für sie gilt eine Sonderbestimmung: sie dürfen bis zu 15 Tage pro Halbjahr in die Ukraine reisen. Zudem sollen spezifische Voraussetzungen für Reisen aus persönlichen Gründen festgelegt werden.
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Bereits 2021 hatten National- und Ständerat entsprechende Beschlüsse gefaßt, ohne daß diese bislang umgesetzt wurden. Flüchtlingsorganisationen wie die UNO-Flüchtlingsorganisation UNHCR kritisieren das geplante Reiseverbot als unverhältnismäßig. (mü)
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Das US Konzept zur Remigration:
Option 1
Freiwillige Ausreise 1.000 Dollar Bonus. Kostenfreies Ticket. Antrag auf Wiedereinreise möglich.
Option 2
Zwangsausreise: Festnahme. 1.000 Dollar Strafe pro Tag. Gefängnis im Heimatland. Lebenslange Einreisesperre.
Ergebnis: 2 Millionen Ausreisen, bis jetzt.
Viele Nachbarländer lernen und setzen es um; nur im Kern Europas gbt es ein Land, die glauben SIe sind schlauer.