Diskriminierung der AfD: SPD-Politiker drohen Parteimitgliedern im Staatsdienst

13. Oktober 2025
Diskriminierung der AfD: SPD-Politiker drohen Parteimitgliedern im Staatsdienst
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Potsdam/Erfurt. Bislang ist die AfD zwar eine legale, zugelassene Partei, und Experten halten die Chancen für ein Verbotsverfahren für gering. Nichtsdestotrotz laufen sich führende SPD-Politiker schon einmal warm: Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke und Thüringens Innenminister Georg Maier (beide SPD) haben disziplinarische Maßnahmen für den Fall angekündigt, daß die Einstufung der AfD als „rechtsextremistische“ Organisation gerichtlich Bestand hat. Sollte das Verwaltungsgericht Köln die Bewertung des Verfassungsschutzes bestätigen, wären „Wortführer“ der Partei im öffentlichen Dienst von Entlassungen bedroht.

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„Solange die AfD nicht verboten ist, halte ich es grundsätzlich für rechtlich schwierig, Parteimitglieder zu benachteiligen“, räumte Woidke im „Handelsblatt“ ein. Für den Fall einer gerichtlichen Bestätigung der Verfassungsfeindlichkeit gelte es jedoch zu prüfen, „ob Menschen, die etwa als Wortführer dieser Partei auftreten, in bestimmten Bereichen des öffentlichen Dienstes tragbar sind – etwa als Beamte mit besonderer Treuepflicht gegenüber dem Staat“. Diese Treuepflicht gelte „rund um die Uhr, nicht nur während der Arbeitszeit“.

Thüringens Ressortchef Maier verwies auf eine eigens eingerichtete Arbeitsgruppe der Innenministerkonferenz, die mögliche Konsequenzen vorbereitet. „Die Arbeitsgruppe muß jetzt zügig arbeiten, weil wir jede Woche mit einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln rechnen“, erklärte der Minister. Bis zur nächsten Konferenz im Dezember sollen konkrete Ergebnisse für ein bundeseinheitliches Vorgehen vorliegen.

Bereits jetzt existieren in mehreren Ländern verschärfte Regelungen. Brandenburg führte 2024 einen Verfassungstreue-Check ein, der Bewerber für den Staatsdienst systematisch überprüft. „So machen wir es Verfassungsfeinden deutlich schwerer, als Lehrer unsere Kinder zu unterrichten oder als Richter über Schuld und Unschuld zu urteilen“, begründete Woidke die Maßnahme.

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Maier präzisierte die möglichen Konsequenzen: „Wenn sich jemand besonders hervortut als Mitglied der AfD und das auch sichtbar wird, dann drohen ihm Konsequenzen.“ Das Spektrum reiche von ersten Ermahnungen „bis hin zu einer Entlassung“. Seit 2024 ermöglicht ein verschärftes Bundesdisziplinarrecht schnellere Verfahren ohne langwierige Gerichtsprozesse. Die frühere SPD-Bundesinnenministerin Nancy Faeser hatte diese Neuregelung auf den Weg gebracht, so daß die Beweislast nunmehr beim Beschuldigen liegt: dieser, nicht der Staat, muß beweisen, daß im Raum stehende Vorwürfe haltlos sind. (tw)

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