Menschenrechtsgerichtshof: Ex-Verfassungsrichter geißelt „aktivistische“ Asylrechtsprechung

25. September 2025
Menschenrechtsgerichtshof: Ex-Verfassungsrichter geißelt „aktivistische“ Asylrechtsprechung
International
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Foto: Symbolbild

Brüssel. Die Kritik an der ultraliberalen, extrem migrantenfreundlichen Rechtsprechung des europäischen Menschenrechtsgerichtshofes (EGMR) reißt nicht ab. Jetzt hat sich der ehemalige Präsident des belgischen Verfassungsgerichtshofs, Marc Bossuyt, zu Wort gemeldet. In einem im Auftrag von Premierminister Bart De Wever erstellten Rechtsgutachten fordert er eine grundlegende Neuorientierung und die Nominierung „konservativerer Richter“.

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Bossuyt wirft dem Straßburger Gericht eine „aktivistische“ Auslegung des europäischen Asylrechts vor. Die Staaten seien die „obersten Herren der Verträge“ und dürften nicht durch weitreichende Urteile internationaler Gerichte in ihrem Handlungsspielraum beschnitten werden. Dies gelte insbesondere für die Rückführung von Asylbewerbern, die durch die aktuelle Rechtsprechung regelmäßig erschwert werde.

Besonders harsche Kritik übt der Jurist an der Interpretation von Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Ursprünglich als Schutz vor Folter gedacht, werde dieser Artikel zunehmend dazu genutzt, Abschiebungen mit dem Hinweis auf eine angeblich unzureichende Versorgung im Rückführungsland zu blockieren. Bossuyt stellt klar: „In keinem EU-Mitgliedstaat besteht die reale Gefahr, daß Asylbewerber ausgepeitscht werden.“ Stattdessen sei eine umfassende Versorgungspflicht für Migranten mit dem Folterverbot gleichgesetzt worden.

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Der ehemalige Verfassungsrichter fordert, künftig konservativere Richter an den Straßburger Gerichtshof zu entsenden. Nur wenige der bisherigen Richter seien aufgrund ihrer Fachkenntnisse im Asylrecht auf ihre Posten gewählt worden. Zudem regt er an, das Schengener Abkommen zur europäischen Personenfreizügigkeit zu überarbeiten und eine Grundlage für langfristige Reformen im EU-Asylrecht zu schaffen.

Belgien reiht sich damit in eine wachsende Zahl von Staaten ein, die den Kurs des Menschenrechtsgerichtshofs in Migrationsfragen kritisch sehen. Erst im Sommer hatten Belgien, Dänemark, Estland, Italien, Lettland, Litauen, Österreich und Ungarn in einem gemeinsamen Schreiben die Rechtsprechung aus Straßburg scharf kritisiert. Die dort gesprochenen Urteile untergrüben nationale Sicherheitsinteressen der Mitgliedstaaten zugunsten individueller Migrantenrechte, hieß es. (mü)

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