Islamisierung? Wiener Gericht erkennt Scharia-Schiedsspruch als gültig an

25. August 2025
Islamisierung? Wiener Gericht erkennt Scharia-Schiedsspruch als gültig an
Kultur & Gesellschaft
1
Foto: Symbolbild

Wien. In einem bemerkenswerten Urteil hat das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen entschieden, daß private Streitigkeiten zwischen Muslimen nach islamischem Recht entschieden werden dürfen – vorausgesetzt, das Ergebnis widerspricht nicht den Grundprinzipien der österreichischen Rechtsordnung. Der Fall betraf zwei in Wien lebende Muslime, die in ihrem Vertrag festgehalten hatten: „Das Schiedsgericht entscheidet anhand der islamischen Rechtsvorschriften (Ahlus-Sunnah wal-Jamaah) nach Billigkeit in der Sache nach bestem Wissen und Gewissen.“

Abonniere jetzt:
>> Die starke Stimme für deutsche Interessen <<

Als es zum Streit kam, fällte das vereinbarte Schiedsgericht ein Urteil, das einen der Beteiligten zur Zahlung von 320.000 Euro verpflichtete. Der Unterlegene wehrte sich und argumentierte nun, die Scharia widerspreche österreichischen Grundwerten. Doch das Gericht wies den Einspruch zurück. Entscheidend sei nicht, welche islamischen Regeln konkret angewendet wurden, sondern, ob das Ergebnis gegen die „Grundwerte des österreichischen Rechts“ verstoße – was im vorliegenden Fall nicht gegeben sei.

Das Urteil betont jedoch, daß islamisches Recht in Österreich „per se“ nicht als staatliches Recht gilt, sondern als privatrechtliche Vereinbarung. Die Kontrolle bleibe durch die ordre-public-Klausel gewahrt. Als unverzichtbare Grundprinzipien nennt die Rechtsprechung etwa die Einehe, das Verbot der Kinderehe und des Ehezwangs, den Schutz des Kindeswohls sowie die Gleichberechtigung der Geschlechter. Nur wenn ein Schiedsspruch gegen diese Werte verstößt, darf er aufgehoben werden.

Damit ist der Islam auch in Österreich auf Expansionskurs. Die einheimische Justiz ist offenbar nicht willens, sein Vordringen in immer weitere Bereiche des gesellschaftlichen Lebens zu verhindern. (mü)

Bild von hosny salah auf Pixabay

Fordern Sie hier ein kostenloses Leseexemplar des Deutschen Nachrichtenmagazins ZUERST! an oder abonnieren Sie hier noch heute die Stimme für deutsche Interessen!

Folgen Sie ZUERST! auch auf Telegram: https://t.me/s/deutschesnachrichtenmagazin

Ein Kommentar

Schreibe einen Kommentar

Die maximale Zeichenanzahl bei Kommentaren ist auf 2000 begrenzt.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert