Jetzt auch in Sachsen: Streit um Migrantenquote im öffentlichen Dienst

17. August 2025
Jetzt auch in Sachsen: Streit um Migrantenquote im öffentlichen Dienst
Kultur & Gesellschaft
1
Foto: Symbolbild

Dresden. Auch Sachsen hat sich, wie die meisten anderen Bundesländer und viele Körperschaften in Deutschland, eine verpflichtende „Migrantenquote“ verordnet. Als Begründung ist dazu meist zu hören, die öffentliche Verwaltung müsse die realen Gegebenheiten in der Bevölkerung widerspiegeln, wo nicht selten von Ausländeranteilen um die 20 Prozent die Rede ist.

Abonniere jetzt:
>> Die starke Stimme für deutsche Interessen <<

In Sachsen sorgt die amtliche Migrantenquote im öffentlichen Dienst für politische Diskussionen. Auslöser ist eine Kleine Anfrage des AfD-Landtagsabgeordneten Jonas Dünzel, der in der Antwort der Staatsregierung „politische Schieflagen“ erkennt.

Die Regierung räumte ein, daß im Freistaat keine präzisen Daten zum Migrationshintergrund von Beamten und Angestellten erhoben würden, da dies „verfassungsrechtlich problematisch“ und datenschutzrechtlich bedenklich sei. Zwar verwies sie auf das Integrationsmonitoring der Länder, das für Sachsen einen Wert von derzeit 5,5 Prozent Beschäftigten mit „Migrationsgeschichte“ ausweist, doch beruhe diese Zahl lediglich auf Schätzungen. Konkrete Zielvorgaben oder eine Bewertung der Unterrepräsentation nannte die Regierung nicht.

Dünzel kritisiert diese Angaben: „Absurd an der Antwort auf meine Anfrage ist (…) der Eiertanz um den Begriff des Migrationshintergrundes.“ Er wirft der Regierung einen Widerspruch vor: „Beschäftigte mit Migrationshintergrund kann es nur geben, wenn es neben der Staatsbürgerschaft, die eine rechtliche Kategorie ist, auch eine ethnische Identität von Menschen gibt.“ Diese werde jedoch zugleich unter Generalverdacht gestellt. „Sobald man diese ethnische Identität aber unter Extremismus-Verdacht stellt, kann man auch keine Angaben mehr zum Migrationshintergrund machen, weil dieser Migrationshintergrund ja ausdrücklich die ethnische Identität meint.“

Abonniere jetzt:
>> Die starke Stimme für deutsche Interessen <<

Praktisch setzt die Regierung das Gesetz durch vielfältige Maßnahmen um, darunter Stellenausschreibungen mit Formulierungen wie: „Wir freuen uns über Ihre Bewerbung, unabhängig von Geschlechtsidentität, Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung.“ Zudem betont sie, der Freistaat habe „die Charta der Vielfalt unterzeichnet“ und fördere aktiv „Unterschiedlichkeiten“. Auch englischsprachige Jobangebote und Messeteilnahmen sollen Migranten gezielt ansprechen.

Auch das mißfällt dem AfD-Abgeordneten: „Anscheinend sollen in unserer Verwaltung also in Zukunft Menschen arbeiten, die Deutsch noch nicht besonders gut beherrschen und Stellenanzeigen nur verstehen, wenn sie auf Englisch erscheinen.“ Er pocht auf Deutsch als Amtssprache: „Die Beherrschung der deutschen Sprache muß die Grundbedingung dafür bleiben, bei einer Behörde in Deutschland zu arbeiten.“ Das Integrationsgesetz mit seiner „versteckten Migrantenquote“ hält er für verfassungswidrig. (rk)

Fordern Sie hier ein kostenloses Leseexemplar des Deutschen Nachrichtenmagazins ZUERST! an oder abonnieren Sie hier noch heute die Stimme für deutsche Interessen!

Folgen Sie ZUERST! auch auf Telegram: https://t.me/s/deutschesnachrichtenmagazin

Ein Kommentar

  1. […] Jetzt auch in Sachsen: Streit um Migrantenquote im öffentlichen Dienst […]

Schreibe einen Kommentar

Die maximale Zeichenanzahl bei Kommentaren ist auf 2000 begrenzt.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert