Über 7.000 Asylverfahren eingestellt: BAMF reagiert auf untergetauchte Antragsteller

7. August 2025
Über 7.000 Asylverfahren eingestellt: BAMF reagiert auf untergetauchte Antragsteller
National
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Foto: Symbolbild

Berlin. Im ersten Halbjahr 2025 hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) genau 7.264 Asylanträge abgelehnt und das Verfahren eingestellt, weil die Antragsteller entweder untergetaucht waren oder ihre Mitwirkungspflichten verletzt hatten. Dies geht aus einer Stellungnahme der Behörde auf eine Anfrage der „Welt“ hervor.

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Ein BAMF-Sprecher erläuterte, daß in solchen Fällen gemäß § 33 Abs. 1 des Asylgesetzes das Verfahren eingestellt oder der Antrag abgelehnt werde – allerdings erst nach „angemessener inhaltlicher Prüfung“. Voraussetzung sei, daß die Betroffenen schriftlich und gegen Empfangsbestätigung über die Konsequenzen belehrt worden seien. Als „Nichtbetreiben“ wertet die Behörde unter anderem das Fernbleiben bei Anhörungen, das Unterlassen notwendiger Angaben oder das Verlassen des zugewiesenen Wohnorts. Auch wer während des Verfahrens ins Herkunftsland reist oder für die Behörden „nicht mehr auffindbar“ ist, verliert seinen Anspruch.

„Von einem Untertauchen darf nur bei hinreichender Tatsachengrundlage ausgegangen werden“, betonte der Sprecher. Entscheidend sei etwa die Dauer der Nicht-Auffindbarkeit. Wird ein Verfahren eingestellt, droht in der Regel die Abschiebung.

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Brandenburgs Innenminister René Wilke (parteilos) hatte kürzlich gefordert, untergetauchte Asylbewerber pauschal aus dem Verfahren auszuschließen. Das bayerische Innenministerium verwies darauf, daß die Rechtslage bereits jetzt solche Maßnahmen ermöglicht.

Die Praxis dürfte sich ab Juni 2026 ohnehin verschärfen, zumindest auf dem Papier. Denn mit der Reform des Europäischen Asylsystems (GEAS) gilt ein untergetauchter Antragsteller dann automatisch als „stillschweigend zurückgenommen“. Die Möglichkeit der Wiederaufnahme des Verfahrens soll es dann im Gegensatz zur aktuellen Praxis nicht mehr geben. (rk)

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