Zur Nachahmung empfohlen: Österreich plant weisungsungebundene Staatsanwälte

5. August 2025
Zur Nachahmung empfohlen: Österreich plant weisungsungebundene Staatsanwälte
National
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Foto: Symbolbild

Wien. Während sich Deutschland gerade mit großen Schritten von der Gewaltenteilung verabschiedet, versucht Österreich den umgekehrten Weg. Dort unternimmt die regierende Dreierkoalition aus ÖVP, SPÖ und NEOS nun den zweiten Anlauf, die Staatsanwaltschaften aus der Weisungsbefugnis des Justizministeriums zu entlassen. Der Schritt war bereits 2008 vorbereitet worden, wurde aber bisher nicht vollzogen. Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) kündigte die geplante Reform mit den Worten an: „Ich werde voraussichtlich die letzte Justizministerin sein, die Weisungen erteilen kann, und das ist gut so.“

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Hinter der Reform steht nicht nur das Bestreben, die Gewaltenteilung zu stärken, sondern auch die bittere Erfahrung mit politisch motivierten Einflußnahmen auf Strafverfahren. Sporrer verwies auf die in der Vergangenheit „problematische Verquickung von Politik und Justiz“, womit sie indirekt auf gescheiterte Korruptionsermittlungen gegen Politiker anspielte.

Kern der geplanten Neuerung ist die Einrichtung einer Bundesstaatsanwaltschaft, die als Dreiergremium mit rotierendem Vorsitz für jeweils sechs Jahre amtieren soll. Doch während die Vereinigung Österreichischer Staatsanwältinnen und Staatsanwälte das Vorhaben grundsätzlich begrüßt, meldet sie Bedenken an: ein dreiköpfiges Führungsgremium halte man für überdimensioniert, zudem lehnt man eine permanente parlamentarische Kontrolle ab. Stattdessen fordert die Standesvertretung, daß nur erfahrene Richter oder Staatsanwälte für diese Schlüsselpositionen in Frage kommen sollen.

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Heikel ist die Frage der Personalauswahl. Der Gewerkschaftsvertreter der Richter und Staatsanwälte warnte vor politischer Einflußnahme: „Die Wahl durch bestimmte politische Parteien könnte ein ‚Rucksack‘ für die Betroffenen sein, den sie in ihre Tätigkeit bei der Bundesstaatsanwaltschaft mitnehmen müßten.“ Diese Sorge ist nicht unbegründet, wie der Blick auf Deutschland zeigt, während etwa Italien mit seiner unabhängigen Staatsanwaltschaft einst spektakuläre Erfolge im Kampf gegen Mafia und korrupte Netzwerke erzielte.

Die Reform könnte Österreich in eine Reihe mit Staaten wie Belgien, Irland oder die Tschechische Republik stellen, wo Staatsanwälte tatsächlich unabhängig agieren können. Umso wichtiger ist die Frage, wie es weitergeht. Die Parteienoligarchie tut sich bekanntlich äußerst schwer damit, einmal erlangten politischen Einfluß wieder abzugeben. (mü)

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Ein Kommentar

  1. Bernd Sydow sagt:

    Österreich ist anders, und zwar in mehrfacher Hinsicht! Während dieses Alpenland sich in den 50er Jahren zur Neutralität verpflichtete, trieb der deutsche Kanzler Konrad Adenauer (CDU) die sogenannte Westbindung (Anbiederung an die USA) der BRD voran. Ende der 60er Jahre fanden zudem in der BRD und Westberlin linke Studentenrevolten statt, die es in Österreich meines Wissens in dieser Form nicht gab. Ganz früher war ein Satz populär: „Nicht wenige europäische Staaten versuchen durch Krieg, ihre Macht und ihren Einfluß zu vergrößern, aber du, Österreich, erweitere deine Macht und deinen Einfluß klugerweise durch Heirat!“(sinngemäß).

    Ein Merkmal jeder wahren Demokratie ist die Gewaltenteilung in Exekutive, Legislative und Judikative. Der Gedanke dahinter ist, daß durch selbige der Staat gegenüber seinen Bürgern nicht zu mächtig wird. In Frankreich des 17.Jahrhunderts beispielsweise war es noch anders. Dort verkündete der „Sonnenkönig“: „Der Staat bin ich!“.

    Im bisherigen Österreich unterstanden die Staatsanwaltschaften der Weisungsbefugnis des Justizministeriums. Aber damit soll jetzt Schluß sein! Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) kündigte die diesbezügliche Reform mit den Worten an: „Ich werde voraussichtlich die letzte Justizministerin sein, die Weisungen erteilen kann, und das ist gut so“.(Artikel, erster Absatz).

    Ob ein vergleichbarer Satz auch in der Merz-Regierung möglich wäre, daran habe ich echte Zweifel!

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