Moskau. Für westliche Beobachter ist es allenfalls ein Nebenkriegsschauplatz. In Rußland denkt man anders darüber: dort hat der Oberste Gerichtshof am Mittwoch die „Internationale Bewegung der Satanisten“ als extremistisch eingestuft und ihre Tätigkeit im gesamten Staatsgebiet untersagt. Die Entscheidung folgte auf Klagen der Generalstaatsanwaltschaft und des Justizministeriums, die die Bewegung als gefährlich für die verfassungsmäßige Ordnung einstuften.
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Laut der Generalstaatsanwaltschaft verbreite die Gruppierung eine Ideologie des Hasses gegenüber traditionellen Religionen und habe öffentlich zu Extremismus aufgerufen, einschließlich der Schändung orthodoxer Kirchen. Die Bewegung nutze okkulte Rituale, einheitliche Symbole und beziehe sich auf als extremistisch eingestufte Schriften. Besonders schwerwiegend seien die Vorwürfe, daß Anhänger zu Gewaltverbrechen, sogar gegen Minderjährige, aufriefen. Zudem stehe die Organisation in Verbindung mit radikalem Nationalismus und Neonazismus. Das Justizministerium betonte, das Verbot diene dem Schutz der nationalen Sicherheit und der gesellschaftlichen Stabilität.
Die Russisch-Orthodoxe Kirche begrüßte die Entscheidung. Fjodor Lukjanow, Leiter der Patriarchalischen Kommission für Familienfragen, erklärte gegenüber Journalisten, die Bewegung sei eine reale Bedrohung: „Es sei naiv zu vermuten, daß die Bewegung nicht existiere.“ Ihm zufolge markiere das Verbot einen wichtigen Schritt zur Abkehr von destruktiven Ideologien und zur Rückbesinnung auf traditionelle Werte.
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Die Einstufung als extremistisch ermöglicht nun die strafrechtliche Verfolgung von Mitgliedern und die Unterbindung ihrer Aktivitäten in Rußland. Die Bewegung selbst hat zu den Vorwürfen bisher keine öffentliche Stellungnahme abgegeben. (mü)
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