Karlsruhe/Berlin. Der unbeschränkte Einsatz von US-Drohnen von deutschem Boden aus ist ein besonders illustres Indiz dafür, daß die Bundesrepublik nicht souverän ist. Während die Politik der etablierten Bundestagsparteien ohnehin keinerlei Handlungsbedarf sieht, hat die Justiz, die sich hin und wieder dazu äußern muß, vor allem die Aufgabe, die amerikanischen Drohneneinsätze als völlig legitim durchzuwinken.
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Jetzt hat mit dem Bundesverfassungsgericht einmal mehr ein deutsches Gericht entschieden, daß Deutschland nicht gegen US-Drohneneinsätze im Jemen vorgehen muß, für die der Stützpunkt Ramstein genutzt wird. Die Klage zweier jemenitischer Staatsbürger, deren Verwandte 2012 bei einem solchen Angriff ums Leben kamen, wurde damit abgewiesen. Zugleich suggerierten die Richter jedoch, daß Deutschland in bestimmten Fällen eine Schutzpflicht für Menschen im Ausland habe.
Gerichtsvizepräsidentin Doris König betonte, Deutschland müsse „den Schutz grundlegender Menschenrechte und der Kernnormen des humanitären Völkerrechts auch gegenüber Ausländern im Ausland wahren“. Voraussetzungen seien ein ausreichender Bezug zur deutschen Staatsgewalt und die ernsthafte Gefahr systematischer Völkerrechtsverletzungen. Im konkreten Fall sah das Gericht diese Kriterien nicht erfüllt, da es über keinerlei Hinweise auf eine unvertretbare Zielauswahl des US-Militärs verfügen will. Dabei ignoriert es internationale Untersuchungen wie etwa des Bureau of Investigative Journalism, das schon vor Jahren zu der Einschätzung gelangte, daß allein zwischen 2009 und 2015 den amerikanischen Drohneneinsätzen zwischen 200 und 900 Zivilisten zum Opfer fielen.
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Auch der UN-Sonderberichterstatter Ben Emmerson stellte bereits 2013 fest, daß die Unterscheidung zwischen Kombattanten und Zivilisten bei den amerikanischen Drohneneinsätzen nicht immer ausreichend beachtet werde.
Die Karlsruher Richter argumentierten demgegenüber, daß zwar über den US-Stützpunkt Ramstein Daten für die Drohneneinsätze übermittelt werden, daß dies aber nicht ausreiche, um Deutschland verantwortlich zu machen. Die Kläger wollten erreichen, daß Berlin bei den USA auf Einhaltung des Völkerrechts dringt.
Die Bundesregierung begrüßte das Urteil. Der parlamentarische Staatssekretär Nils Schmid (SPD) betonte, es zeige „großen Spielraum“ in der Kooperation mit anderen Staaten. Dann wurde er blumig: „Die universelle Geltung der Menschenrechte ist handlungsleitend für diese Bundesregierung.“ Allerdings bestätigt das Karlsruher Nicht-Urteil genau das Gegenteil. (st)
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