London. Ein wegweisendes Urteil des britischen High Court: uniformierte Polizeibeamte dürfen keine ideologischen Positionen vertreten – und sich deshalb künftig auch nicht mehr an öffentlichen LGBT-Zurschaustellungen beteiligen. Das Gericht befand, die Teilnahme der Northumbria Police am LGBT+-Festival in Newcastle 2024 sei „irrational“ gewesen und verletze das Neutralitätsgebot des Staates. Die Klage war von der lesbischen Aktivistin Linzi Smith eingereicht worden, die kritisierte, daß sich die Polizei durch ihre Präsenz bei der Pride-Parade eindeutig politisch positioniert habe.
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Die Richter betonten, gerade bei umstrittenen Themen wie der Geschlechtsidentität müsse die Polizei unparteiisch bleiben. Wenn eine Seite – in diesem Fall die Vertreter der Gender-Ideologie – auf staatliche Unterstützung zählen könne, während kritische Stimmen ignoriert oder gar kriminalisiert würden, sei das rechtsstaatliche Gleichgewicht gefährdet. Tatsächlich hat sich die ursprünglich gegen Diskriminierung gerichtete Bewegung vielerorts in ihr Gegenteil verkehrt: wer etwa der Ansicht ist, daß nur Frauen Frauen sein können, findet sich im Mainstream-Diskurs nicht selten ausgegrenzt oder diffamiert. Smith selbst berichtete von Beschimpfungen gegenüber lesbischen Gender-Kritikerinnen bei Pride-Veranstaltungen.
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Während Großbritannien nun eine klare Grenze zieht, setzt Deutschland unbeirrt weiter auf ideologische Symbolpolitik. In vielen Städten fahren Polizeifahrzeuge mittlerweile mit Regenbogen- und Transflaggen durch die Stadt, in Nordrhein-Westfalen wurden Gender-Leitfäden bei der Polizei eingeführt, die das „korrekte“ Ansprechen „nicht-binärer Personen“ vorschreiben. In Hamburg und andernorts marschieren uniformierte Beamte demonstrativ beim Christopher-Street-Day mit. Offensichtlich ist: hier schwindet die Grenze zwischen staatlicher Neutralität und aufdringlicher LGBT-Propaganda. Das britische Urteil gibt Grund zur Hoffnung, daß solche Entwicklungen nicht in Stein gemeißelt sind. (mü)
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