Brüssel. Im EU-Parlament kam es dieser Tage zu einer deutlichen Machtverschiebung in Migrationsfragen. Der Innenausschuß (LIBE) beschloß mit den Stimmen der konservativen und rechten Fraktionen von EVP, EKR, PfE und ESN eine Neuverteilung wichtiger Berichterstatterposten – weg von Grünen und Liberalen, hin zu konservativen Kräften. So wird die EVP – der EU-Zusammenschluß der christdemokratischen Parteien – künftig für den Bericht zur „sicheren Drittstaaten“-Regelung zuständig sein, der bisher der liberalen Renew-Fraktion zugeteilt war.
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Ein erneuter Abstimmungsversuch der linken und liberalen Fraktionen scheiterte kläglich. Der AfD-Abgeordnete Alexander Sell, stellvertretendes LIBE-Mitglied, kommentierte den Erfolg mit den Worten: „Wir müssen Europas Grenzen sichern und abgelehnte Asylbewerber konsequent abschieben. Mit den Stimmen der AfD sind wir diesem Ziel heute einen Schritt nähergekommen.“ Sell sieht darin ein Signal für eine mögliche „Migrationswende“, die sowohl auf EU-Ebene als auch national nur mit der AfD denkbar sei.
Die Entscheidung löste bei den Grünen laut Sell „wütende Gefühlsausbrüche“ aus. Tatsächlich markiert der Kontrollverlust in zentralen migrationspolitischen Fragen einen herben Rückschlag für die europäische Linke. Sell kritisiert deren bisherige Blockadehaltung: „Seit Jahren verhindern SPD, Grüne und Linke die Einstufung von Ländern wie Marokko, Tunesien oder Ägypten als sichere Drittstaaten.“
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Hintergrund ist eine Reform der EU-Kommission, die das „sichere Drittstaaten“-Konzept praktikabler machen soll. Künftig genügt bereits der Transit durch ein Land oder ein Abkommen, um Asylanträge als unzulässig abzuweisen. Der österreichische EU-Innenkommissar Magnus Brunner (ÖVP) unterstreicht: „Das überarbeitete Konzept (…) ist ein weiteres Instrument, das den Mitgliedstaaten helfen soll, Asylanträge effizienter zu bearbeiten.“
Weitere Neuerungen betreffen Rechtsmittel und Meldeverfahren. Die Reform zielt darauf ab, Asylverfahren zu beschleunigen, wobei laut Brunner „die Werte und Grundrechte der EU uneingeschränkt gewahrt“ bleiben sollen. Als sicher sollen Drittstaaten nur gelten, wenn dort keine Verfolgung droht und wirksamer Schutz besteht. (mü)
Bild: Pixabay/gemeinfrei
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