Straßburg. Die Vorsitzende des französischen Rassemblement National, Marine Le Pen, hat den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) angerufen, um ihren vorläufigen Ausschluß von Wahlen zu bekämpfen. Wie ihre Partei mitteilte, beantragte sie in Straßburg eine Aussetzung der sofort vollstreckbaren Sanktion, die ihr ein französisches Gericht im April auferlegt hatte.
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Der umstrittene Richterspruch, der Le Pen wegen der angeblichen Veruntreuung von EU-Mitteln verurteilte, sieht neben einer Bewährungssstrafe vor allem einen fünfjährigen Verlust des passiven Wahlrechts vor – eine Maßnahme, die unmittelbar in Kraft trat und Le Pens politische Ambitionen massiv bedroht. Während sie gegen das Urteil Berufung eingelegt hat, die erst im Sommer 2025 verhandelt werden soll, könnte die vorläufige Vollstreckung bereits jetzt gravierende Folgen haben: Le Pen wäre dadurch an einer Teilnahme an möglichen vorgezogenen Parlaments- oder Präsidentschaftswahlen gehindert, was einen „nicht wiedergutzumachenden Schaden“ darstellt, wie ihre Anwälte argumentieren.
Zwar ist die nächste reguläre Präsidentschaftswahl erst für 2027 angesetzt, doch Le Pen hat bereits vorsorglich ihren politischen Schützling Jourdan Bardella als Ersatzkandidaten ins Spiel gebracht. Das zeigt, wie ernst sie die Situation nimmt.
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Der Gang nach Straßburg markiert einen neuen Höhepunkt im jahrelangen Tauziehen zwischen Le Pen und der französischen Justiz. Sollte der EGMR zugunsten der RN-Chefin entscheiden, könnte dies nicht nur ihre unmittelbare politische Zukunft retten, sondern auch ein Präzedenzurteil für ähnliche Fälle schaffen. Umgekehrt könnte es das Ende ihrer Karriere bedeuten, wenn sie unterliegt, und den Weg für die nächste Parteigeneration freimachen. (mü)
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