„Schwachkopf“-Prozeß in Haßfurth: Gericht erläßt Maulkorb-Erlaß

9. Juni 2025
„Schwachkopf“-Prozeß in Haßfurth: Gericht erläßt Maulkorb-Erlaß
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Haßfurth. Am 18. Juni muß sich der fränkische Rentner Stefan Niehoff vor dem Amtsgericht Haßfurth verantworten. Bundesweite Bekanntheit erlangte er durch sein „Schwachkopf“-Meme über Ex-Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne), gegen das der grüne Ex-Minister höchstpersönlich geklagt hatte und das Niehoff eine martialische Hausdurchsuchung einbrachte. Doch interessanterweise soll es beim bevorstehenden Prozeß nun gar nicht um die „Schwachkopf“-Realsatire gehen, sondern um vermeintliche „Volksverhetzung“ und das Verbreiten NS-Symbole durch von Niehoff geteilte Posts anderer Nutzer. Damit fährt das Gericht das schwerste verfügbare Geschütz gegen den Rentner auf.

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Darüber hinaus versucht es ihm auch gleich einen Maulkorberlaß aufzunötigen. Neben dem üblichen Verbot von Ton-, Film- und Bildaufnahmen im Sitzungssaal hat es ein ungewöhnlich weitreichendes Interviewverbot verhängt – selbst „interviewähnliche Gespräche“ sind im gesamten Justizgebäude untersagt. Immerhin dürfen „kurze Zwei-Personen-Gespräche“ stattfinden, sofern sie nicht zu „Gruppenbildungen“ führen.

Zur verschärften Anklage gehören mehrere von Niehoff geteilte Posts, in denen er aktuelle politische Verhältnisse mit der NS-Zeit verglich. So verbreitete er beispielsweise etwa ein Bild katholischer Geistlicher beim Hitlergruß – laut seinem Anwalt Markus Pretzell (ehemals AfD) als Reaktion auf kirchliche Wahlempfehlungen gegen die AfD.

Der Prozeß dürfte einmal mehr Signalwirkung für den Umgang deutscher Behörden mit abweichenden Meinungen entfalten, der bekanntlich inzwischen selbst in den USA für Stirnrunzeln sorgt. (rk)

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