Berlin. Nach den jüngsten Massendemonstrationen gegen „Rechts“ hatte das unabhängige Nachrichtenportal „Nius“ recherchiert und nachgewiesen, daß zahlreiche der Organisatoren und vorgeblich „überparteilichen“ NGOs kräftig von Staatsgeldern profitieren.
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Ein besonders problematischer Fall betrifft etwa die angeblich gemeinnützige Organisation „HateAid GmbH“, die sich zum großen Teil im Besitz von „Campact“ befindet. Aber „Campact“ verlor vor geraumer Zeit seine Gemeinnützigkeit, weil das Finanzamt zu der Einschätzung gelangte, die Organisation sei „allgemeinpolitisch“ tätig gewesen – mit der Gemeinnützigkeit verträgt sich das nicht. Die Tochterorganisation „HateAid GmbH“ hängt seit 2020 am Tropf des (grünen) Familienministeriums und erhielt von diesem seit damals fast 2,5 Millionen Euro im Rahmen des Anti-Rechts-Projekts „Demokratie leben“. Im laufenden Jahr sollen weitere 424.823 Euro dazukommen, die die Organisation für ihre Arbeit gegen „Haß im Netz“ einstreichen kann. Natürlich sind solche Aktivitäten alles andere als gemeinnützig oder parteipolitisch neutral.
Fachleute sehen den Geldsegen für vermeintlich neutrale Organisationen, die zum Kampf „gegen Rechts“ aufrufen und Demonstrationen organisieren, deshalb zurecht als problematisch an. So argumentiert etwa der Staatsrechtler Volker Boehme-Nessler: „Vereine, die die Brandmauer-Demonstrationen mitorganisiert haben, handeln nicht gemeinnützig. Die Demonstrationen waren einseitig parteipolitisch. Sie haben sich konkret gegen eine Partei, die CDU gerichtet.“ Insbesondere Regierungsparteien dürften die überlegenen Ressourcen des Staates nicht dazu nutzen, ihre Konkurrenzparteien zu bekämpfen.
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Auch der bekannte Staatsrechtler Dietrich Murswiek will die linksgrüne Förderpolitik nicht akzeptieren: „Wenn ein Naturschutzverein dagegen demonstriert, daß ein Bundestagsbeschluß die ‚Brandmauer‘ nicht beachtet habe, dann hat das mit seinem gemeinnützigen Naturschutzzweck nichts zu tun.“ Der Staat, argumentiert Murswiek, dürfe nicht mit Steuergeldern auf die öffentliche Meinungsbildung einwirken. „Er ist insbesondere im Vorfeld von Wahlen zu strikter Neutralität verpflichtet.“ Unter dieses Gebot fielen auch „zivilgesellschaftliche“ Gruppen, die mit Steuergeld und im Wahlkampf für oder gegen bestimmte politische Parteien einträten.
Der Staatsrechtler Hubertus Gersdorf will es nicht bei akademischer Kritik belassen. Er macht sich für ein Gesetz stark, das die Förderung von NGO´s regelt, die an der politischen Kommunikation mitwirken. „Ein solches Gesetz liegt nicht vor, so daß schon deshalb die Förderpraxis auf Bundes- wie Landesebene verfassungswidrig ist“, sagt Gersdorf.
Das könnte spannend werden – allerdings erst, wenn auch in Deutschland die Mehrheiten kippen. In den USA demonstriert der neue Präsident Donald Trump gerade eindringlich, wie es aussieht, wenn die linken Vorfeld-Netzwerke plötzlich ohne staatliche Zuwendungen auskommen müssen. Hier wäre in Deutschland viel zu tun. (rk)
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