Schweizer Gericht beflügelt Spekulationen: Nord Stream-Liquidierung verschoben

14. Februar 2025
Schweizer Gericht beflügelt Spekulationen: Nord Stream-Liquidierung verschoben
Wirtschaft
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Foto: Symbolbild

Zug/Berlin. Nord Stream und kein Ende. Seit dem 26. September 2022, als die zwei Stränge der russisch-deutschen Ostseepipeline von bislang Unbekannten gesprengt wurden, rosten die Röhren im Meer vor sich hin. Ein Strang ist dabei unbeschädigt geblieben und könnte repariert werden. Über diesen Strang könnte, sollte sich der politische Wind drehen, sogar wieder russisches Gas nach Deutschland gepumpt werden.

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Während die Bundesregierung solchen Spekulationen vehement widerspricht, hält man den Fall Nord Stream in der Schweiz noch nicht für abgeschlossen. Ein starkes Indiz dafür ist, daß das zuständige Gericht im schweizerischen Zug, wo die nach der Sprengung in die Insolvenz gerutschte Nord Stream 2 AG ihren Sitz hat, jüngst entschied, die Gesellschaft doch noch nicht offiziell zu liquidieren. Gründe seien die komplexe geopolitische Lage „sowie Wahlen in Deutschland im Februar 2025, die vermutlich eine maßgebliche Auswirkung auf die Situation der Nord Stream 2 AG haben könnten“.

Interessant: in dem Beschluß wird neben einem Verkauf der Pipeline auch eine „Sanierung der Gesellschaft“ als mögliches Zukunftsszenario erwogen. Dafür freilich müßte die Pipeline repariert und wieder in Betrieb genommen werden.

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Nach Ablauf der in der Schweiz geltenden gesetzlichen Frist für Insolvenzverfahren hätte Nord Stream nach dem 10. Januar 2025 zur Begleichung der aufgelaufenen Schulden vom Insolvenzverwalter verkauft werden müssen. Damit hätten sowohl der alleinige Aktionär Gazprom als auch Investoren wie etwa der deutsche Energieversorger Uniper endgültig die Kontrolle über das Projekt verloren. Verhindert wurde dies durch eine Verlängerung des Verfahrens über die gesetzliche Frist hinaus, was Insolvenzrechtler als „äußerst ungewöhnlich“ bezeichnen.

Für Spekulationen sorgt auch die Tatsache, daß Uniper dieser Fristverlängerung nicht widersprochen hat. Ein Sprecher von SPD-Finanzminister und Uniper-Aufsichtsratsmitglied Jörg Kukies erklärte kryptisch: „Wir werden weiterhin daran arbeiten, unsere Rechte zu wahren.“ Dahinter könnte die Überlegung stecken, daß Uniper und damit letztlich der Steuerzahl Nord Stream nicht abschreiben müßte, sollte es gelingen, eine neue Verwendung für die Pipeline zu finden. Allzu lange wird sich eine Lösung aber nicht aufschieben lassen, weil auch das Angebot des Trump-nahen US-Investors Stephen Lynch im Raum steht, die Pipeline zu ersteigern, sollte diese im Rahmen eines Konkursverfahrens zur Veräußerung ausgeschrieben werden. Natürlich möchte Lynch die mögliche Wiederinbetriebnahme verhindern.

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Jacopo Pepe von der regierungsnahen Stiftung Wissenschaft und Politik bringt den aktuellen Stand der Dinge auf den Punkt und sagt: „Niemand kann ein Interesse an einer Ruine auf dem Meeresgrund haben.“ Zweifellos würde eine Wiederinbetriebnahme von Nord Stream als Gas-Pipeline „die Flexibilität in der deutschen Energieversorgung erhöhen. Doch das ist von einer politischen Lösung abhängig, und die Wiederaufnahme der Gaslieferungen aus Rußland darf nicht als Angebot in Friedensverhandlungen einfließen. Deutschland muß sich außerdem selbst klar werden, welche Rolle Gas in seinem künftigen Energiemix noch spielen soll.“ (rk)

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