Erfurt. Der Thüringer Verfassungsschutzchef Stephan Kramer ist ein AfD-Hasser besonderer Güte. 2021 war sein Landes-Verfassungsschutz einer der ersten, der einen AfD-Landesverband als „erwiesen rechtsextremistisch“ einstufte, und in der Debatte um ein AfD-Verbotsverfahren stand er von Anfang an im Lager der Befürworter.
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So viel Rigorismus hat ihren Preis. Wie das unabhängige Nachrichtenmagazin „Apollo News“ recherchiert hat, herrscht Kramer über seinen Landes-VS mithilfe eines regelrechten „Systems“ aus Intrigen, Bedrohungen und Vernetzungen zu Journalisten. „Apollo News“ will seine Informationen aus Gesprächen mit Mitarbeitern Kramers gewonnen haben.
Behördenintern ist Kramers Stil offenbar nicht unumstritten – denn 2019 soll eine Abteilung seiner Behörde ein Disziplinarverfahren gegen ihren Chef angestrebt haben. Im Raum stand der Vorwurf, daß Kramer „streng vertrauliche Informationen über ernsthafte Funktionsstörungen und innerdienstliche Spannungen im Amt für Verfassungsschutz weitergegeben“ habe. In diesem Zusammenhang tauchte auch die Vermutung auf, der Behördenchef könnte die beamtenrechtliche Verschwiegenheitspflicht verletzt und ein „schweres Dienstvergehen“ begangen haben, ja er stelle sogar ein „ernsthaftes Sicherheitsrisiko“ dar.
Aus dem Disziplinarverfahren wurde nichts. Aber in den Jahren darauf verließ rund ein Fünftel der Belegschaft des Thüringer VS die Behörde. Der Posten des Referatsleiters Rechts- und Linksextremismus ist seit fast drei Jahren formal nicht besetzt. Einen Grund für die fehlende Stellenbesetzung gibt es laut internen Dokumenten, die „Apollo News“ vorliegen, ebenfalls: „Jähzorn und erratische Anordnungen“ Kramers.
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Die AfD als erklärtes Haßobjekt Kramers bekommt die Willkür des Behördenchefs in besonderer Weise zu spüren. Nachdem der Thüringer VS die Partei als „erwiesen rechtsextrem“ abgestempelt hatte, kursierte intern ein Zusatzgutachten. Dieses drohte – laut „Apollo News“ – das „offizielle“ Gutachten in Frage zu stellen. Kramer, der vormals Generalsekretär des Zentralrats der Juden in Deutschland war, untersagte kurzerhand die Weiterverwendung des Zusatzgutachtens. Ehemalige Behördenmitarbeiter ließen keinen Zweifel daran, daß Kramers „Wunschergebnis“ vor Fertigstellung des Hauptgutachtens von vornherein feststand. Der Fall zeigt einmal mehr, wie die Einstufungen des VS zustandekommen, die von Medien und Kartellparteien danach gebetsmühenartig wiedergekäut werden. Sie beruhen auf reiner Willkür.
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