New York. Mit dem sogenannten „Selbstbestimmungsgesetz“ hat die „Ampel“ Deutschland keinen Gefallen getan. Denn die UN-Sonderberichterstatterin für Gewalt gegen Frauen und Mädchen, Reem Alsalem, sieht darin einen Quell schwerwiegender Auswirkungen für Frauen und Mädchen. In einer aktuellen Pressemitteilung aus ihrem Büro heißt es: „Das Gesetz, das am 1. November 2024 vollständig in Kraft getreten ist, soll zwar die Rechte von Transgender-Personen stärken, doch es untergräbt die Sicherheit, die Privatsphäre und andere Menschenrechte von Frauen und Mädchen, insbesondere von solchen, die von männlicher Gewalt betroffen sind.“
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Konkret kritisiert die UN-Berichterstatterin, daß in dem deutschen Gesetz notwendige Schutzmechanismen fehlten, um seinen Mißbrauch durch Sexualstraftäter und andere Mißbrauchs- und Gewalttäter zu verhindern, „auch in geschlechtshomogenen Räumen“. Die im Gesetz vorgenommene Vermengung von Geschlechtsidentität und Geschlecht werde „schwerwiegende Auswirkungen auf die Sicherheit von Frauen und Mädchen in Unterkünften, Badezimmern und Umkleideräumen“ haben, warnt Alsalem.
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Sie fordert die Bundesregierung deshalb auf, unverzüglich Schritte zu unternehmen, um diese gravierenden Mängel abzustellen. Im übrigen befürchtet Alsalem als Folge des deutschen „Selbstbestimmungsgesetzes“ auch erhebliche Auswirkungen auf die Freiheit der Meinungsäußerung sowie auf „die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit“. Bekanntlich sieht das Gesetz empfindliche Geldstrafen zum Beispiel für den Fall vor, daß eine Transgender-Person in der Öffentlichkeit beim „falschen“ bzw. bei ihrem ursprünglichen biologischen Geschlecht angesprochen wird. Die AfD-Bundestagsabgeordnete Beatrix von Storch hat deshalb im Bundestag bereits mehrere Ordnungsrufe kassiert.(mü)
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