Brüssel. Schon der sogenannte Digital Services Act (DSA), der seit November 2022 in Kraft ist, ist ein gigantisches Zensurinstrument. Das Gesetzeswerk verpflichtet Netzanbieter und Betreiber sozialer Medien, selbsttätig unerwünschte Inhalte zu zensieren, und bedroht Anbieter im Falle mangelnder Kooperation mit exzessiven Geldstrafen.
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Aber das ist den Gesinnungswächtern noch nicht genug. Ein wichtiges EU-Entscheidungsgremium, die „High Level Group on access to data for effective law enforcement“ (HLG; deutsch: Hochrangige Gruppe für den Zugang zu Daten für eine wirksame Strafverfolgung) möchte Nachrichten auf Handys und Laptops künftig in Echtzeit mitlesen können, noch ehe sie verschickt oder beim Empfänger angekommen sind. Als Begründung wird wie üblich in solchen Fällen die Bekämpfung der organisierten Kriminalität vorgeschoben.
Die HLG, von der die Öffentlichkeit so gut wie nichts weiß, wurde erst 2023 ins Leben gerufen. Sie besteht aus Mitgliedern der EU-Kommission, Abgeordneten aus den Mitgliedstaaten und Vertretern der Strafverfolgungsbehörden. Im November letzten Jahres forderte das Gremium die EU-Kommission auf, im kommenden Jahr eine Empfehlung auszuarbeiten, die einen Echtzeit-Zugriff auf Kommunikationsdaten erlaubt. Ihre eigenen vorläufigen Erkenntnisse und Positionen stellte die HLG bereits im Mai in einem Bericht vor; der Abschlußbericht datiert vom 15. November 2024.
Dem Papier zufolge soll die Industrie künftig verpflichtet werden, mit den Polizeibehörden zu kooperieren, um diesen einen erleichterten Zugang zu Nutzerdaten wie IP-Adressen u.a. zu ermöglichen. Auch in diesem Fall wird mangelnde Kooperation mit massiven Sanktionen bedroht.
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Schon im vorläufigen Bericht vom Mai findet sich die Forderung nach einer EU-Initiative, die den Echtzeitzugriff auf „Daten im Transit“ ermöglicht. Im Abschlußbericht vom November dieses Jahres ist diese Forderung beibehalten. Der Bericht argumentiert, daß es die Verbrechensbekämpfung erschwere, wenn nicht in Echtzeit auf Daten zugegriffen werden könne. Deshalb müßten im nächsten EU-Haushalt auch mehr Mittel für „digitale Forensik-Tools“ ausgewiesen werden.
Aktueller Stand ist, daß der Europäische Datenschutzausschuß die HLG-Initiative Anfang November aus Datenschutzgründen kritisiert hat. Die Erfahrung lehrt, daß damit solchen Gesetzesvorhaben in der Regel nicht beizukommen ist. (mü)
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