München. Während bei kritischen Äußerungen an die Adresse von Ausländern schnell die „Volksverhetzungs“-Keule zuschlägt, können Deutsche im eigenen Land bislang beliebig und völlig straffrei beleidigt werden. Der bayerische AfD-Landtagsabgeordnete René Dierkes möchte das ändern. Er kritisierte im Bayerischen Landtag, Migrantengruppen könnten Deutsche problemlos mit beleidigenden Ausdrücken wie „dreckige Deutsche“ oder „Köterrasse“ beschimpften, um ihre Territorialansprüche geltend zu machen.
Abonniere jetzt:
>> Die starke Stimme für deutsche Interessen <<
Dierkes erinnerte in diesem Zusammenhang daran, daß Beleidigungen gegen Deutsche bislang nicht strafbar seien, da diese nicht als Teil der Bevölkerung, sondern als die Bevölkerung selbst angesehen würden. Dierkes bezeichnete diese Argumentation als „hanebüchen“ und betonte, daß der Gesetzgeber nicht damit gerechnet habe, daß Deutsche durch eine verfehlte Migrationspolitik einmal zur Minderheit werden könnten.
Um dieser Schieflage entgegenzuwirken, fordert die AfD nun in einem Antrag eine konkrete Definition der „Teile der Bevölkerung“ im Paragrafen 130 des Strafgesetzbuches, um künftigen Mißbrauch zu verhindern. Es gelte „Schutzlücken“ im Volksverhetzungsparagraphen zu schließen, um einen respektvollen Umgang auch mit der deutschen Bevölkerung zu gewährleisten.
Aktuelle Zahlen geben Dierkes recht: laut Bundeskriminalamt stieg die Zahl deutschfeindlicher Straftaten von 209 im Jahr 2021 auf 340 im Jahr 2022. 2023 wurden allein im ersten Halbjahr 351 solcher Straftaten registriert. (rk)
Fordern Sie hier ein kostenloses Leseexemplar des Deutschen Nachrichtenmagazins ZUERST! an oder abonnieren Sie hier noch heute die Stimme für deutsche Interessen!
Folgen Sie ZUERST! auch auf Telegram: https://t.me/s/deutschesnachrichtenmagazin