Sechs Straftaten jeden Tag: Der Frankfurter Hauptbahnhof wird zur „no go“-Area

28. September 2024
Sechs Straftaten jeden Tag: Der Frankfurter Hauptbahnhof wird zur „no go“-Area
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Frankfurt/Main. Der Frankfurter Hauptbahnhof entwickelt sich wie viele Bahnhöfe der Deutschen Bahn rasant zum Kriminalitäts-„hot spot“. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine parlamenarische Anfrage der AfD-Fraktion hervor. Demnach wurden allein in den ersten sechs Monaten des Jahres 2024 im Bereich des Frankfurter Hauptbahnhofes 1.092 Delikte registriert. Und: eine eindeutige Mehrheit der Tatverdächtigen sind Nichtdeutsche.  

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Nach Deliktsparten aufgeschlüsselt, wurden 278 Gewaltdelikte, 688 Eigentumsdelikte, 21 Sexualdelikte, 89 Betäubungsmitteldelikte und 5 Waffendelikte verzeichnet. Durchschnittlich wurden demnach jeden Tag knapp sechs Delikte begangen.

Kraß überrepräsentiert sind unter den Tatverdächtigen Ausländer. In der Rubrik „Gewaltdelikte“ stehen 123 nichtdeutsche Tatverdächtige 84 deutschen gegenüber – wobei die eingebürgerten „Deutschen“ noch gar nicht berücksichtigt sind.

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Noch eindeutiger fällt das Verhältnis bei Eigentumsdelikten aus: hier wurden 203 nicht-deutsche und 70 deutsche Tatverdächtige festgestellt. Bei den Sexualdelikten waren ausländische Tatverdächtige mit 17 Fällen, deutsche mit vier Fällen vertreten. Auch bei Betäubungsmitteldelikten stehen 63 nicht-deutsche 21 deutschen Tatverdächtigen gegenüber.

Um dem erschreckenden Trend entgegenzuwirken, hat die Stadt Frankfurt inzwischen einschneidende Maßnahmen verhängt: seit dem 1. Juni ist zwischen 20.00 und 5.00 Uhr das Mitführen von Waffen und Messern mit einer Klingenlänge von mehr als vier Zentimetern im Bereich des Hauptbahnhofs untersagt. (rk)

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Ein Kommentar

  1. Bernd Sydow. sagt:

    Laut letztem Absatz hat die Stadt Frankfurt/M, um dem erschreckenden Trend von Straftaten im Bereich des Frankfurter Hauptbahnhofs entgegenzuwirken, einschneidende Maßnahmen verhängt. Das Wort ‚einschneidende‘ müßte hier freilich in Anführungszeichen, also „einschneidende“, geschrieben werden. Denn wenn man diese Anordnung nun wörtlich nimmt, ist bis 19.59 und ab 5.01 das Mitführen von Waffen und Messern mit mehr als vier Zentimetern Klingenlänge erlaubt.

    Das Wort „Betäubungsmitteldelikt“ ist zwar der offizielle Begriff, für mich aber irreführend.
    Ein Betäubungsmittel ist heutzutage hauptsächlich Chloroform, weswegen hier das Wort „Drogendelikte“ treffender wäre. Und mit „Sexualdelikte“ sind wohl in erster Linie Vergewaltigungen und nicht etwa nur Befummeln und Begrapschen gemeint.

    In Deutschland ist Reisefreiheit per Bahn eine Selbstverständlichkeit. Wenn aber Reisende im oder vor dem Frankfurter Hauptbahnhof befürchten müssen, Opfer einer Straftat zu werden, so liegt das meiner Meinung nach an der Unfähigkeit der Bundes- und der Schutzpolizei, in diesem Bereich Reisesicherheit zu gewährleisten!

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