Skandalöse Ausweisungspraxis: US-Friedensaktivist muß Deutschland verlassen

22. September 2024
Skandalöse Ausweisungspraxis: US-Friedensaktivist muß Deutschland verlassen
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Bautzen. Geht es nach der Bundesregierung, soll der 82jährige US-Amerikaner Dennis DuVall, der derzeit im sächsischen Radeberg lebt, Deutschland am 31. Oktober verlassen. DuVall hat nichts verbrochen, niemanden erstochen oder vergewaltigt. Er ist lediglich Mitglied der „Veterans For Peace“ und ein entschiedener Gegner der in Deutschland stationierten amerikanischen Atombomben. Deshalb hat er jetzt einen Ausweisungsbescheid erhalten. Sein Widerstand gegen die amerikanische ebenso wie gegen die deutsche Politik wird darin als „ernsthafte Bedrohung der Sicherheit und der öffentlichen Ordnung“ bezeichnet.

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DuVall wiederum hält sich mit Blick auf die US-Atombomben auf dem NATO-Stützpunkt in Büchel für verpflichtet, sich der Planung und Vorbereitung eines Atomkrieges zu widersetzen: „Die B61-12-Atombomben und die F35-Kampfflugzeuge in Büchel bringen die NATO einem Krieg näher“, argumentiert er. „Die Stationierung von Mittelstreckenraketen in Deutschland erhöht zudem das Risiko eines größeren europäischen Krieges.“

Anders als andere Ausländer kann DuVall nicht auf die Unterstützung der üblichen Zuwanderungs-Lobbyisten hoffen. Sein Fall liegt nun beim Ausländeramt des Landratsamts Bautzen. (rk)

Bildquelle: Flickr/Metropolico.org/CC-BY-SA-2.0

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2 Kommentare

  1. Bernd Sydow. sagt:

    Der hochbetagte US-Amerikaner Dennis DuVall ist Mitglied der „Veterans For Peace“ und ein entschiedener Gegner der in Deutschland stationierten US-amerikanischen Atombomben. (Artikel, erster Absatz). Diese seine Sichtweise ist auch absolut die meinige, aber im Gegensatz zu ihm kann ich als deutscher Staatsbürger nicht ausgewiesen werden. Der Ausweisungsbescheid, den DuVall jetzt erhalten hat, wird absurderweise damit begründet, sein Widerstand gegen die Stationierung von US-Atomwaffen und von US-„Tomahawk“-Marschflugkörpern auf deutschem Territorium sei eine „ernsthafte Bedrohung der Sicherheit und öffentlichen Ordnung“.

    Also wirklich, noch mehr können deutsche Regierungspolitiker die Wahrheit nicht auf den Kopf stellen! Aber egal, wie für jeden deutschen Staatsbürger gilt auch für Dennis DuVall die Meinungsäußerungsfreiheit nach Artikel 5 Grundgesetz. (Ich bspw. mache hier von Art.5 GG Gebrauch und verkünde, daß die „Ampel“-Koalitionäre durch die Bank Dilettanten sind!). Deshalb bin ich überzeugt, daß eine Klage DuValls gegen diesen Ausweisungsbescheid vor einem deutschen Verwaltungsgericht von Erfolg gekrönt wäre!

  2. Monika sagt:

    unglaubliche Vorgehensweise gegen einen alten Mann der nur seine Meinung sagt! Wo bleiben MMeinungsfreiheit und Demokratie?

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