Weil sie „subsidiär schutzbedürftig“ sind: Hochkrimineller Syrer-Clan kann nicht abgeschoben werden

18. September 2024
Weil sie „subsidiär schutzbedürftig“ sind: Hochkrimineller Syrer-Clan kann nicht abgeschoben werden
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Stuttgart. Die deutsche Zuwanderungs- und Asylpolitik kommt zu weiten Teilen einem Staatsversagen gleich. Das spüren auch immer mehr Bürger, weshalb sich über die guten AfD-Wahlergebnisse niemand zu wundern braucht.

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Ein Fall unter vielen, der zugleich deutlich macht, wo die Prioritäten der deutschen Behörden liegen: in Stuttgart treibt seit Jahren eine syrische Familie ihr Unwesen. Mittlerweile gehen mindestens 110 teils schwere Straftaten auf das Konto der insgesamt 16 Sippenmitglieder. Die Familie ist zwischen 2015 und 2020 nach Deutschland eingereist und lebt in Baden-Württemberg.

Am rabiatesten fiel laut Presseberichten der erst 17jährige Khalil H. auf – in seiner Polizeiakte ist von zahlreichen Straftaten die Rede – darunter Körperverletzungen, Sachbeschädigungen, Nötigung, Bedrohung, räuberischer Diebstahl, Drogenvergehen, Kreditbetrug –, ehe er Anfang August in der Stuttgarter Fußgängerzone mit einem Messer auf eine Familie losging. Er verletzte drei Männer schwer. Ein Bruder steht sogar wegen versuchten Totschlags vor Gericht, ein weiterer, weil er nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis zwei Mädchen mit einem Messer bedroht und ein Handy geraubt haben soll. So gut wie alle Sippenmitglieder sind polizeibekannt.

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Aber: die Problem-Syrer können nicht abgeschoben werden, weil sie „subsidiär schutzbedürftig“ sind. Das wird auch im baden-württembergischen Justizministerium eingeräumt. Sprecher Aniello Ambrosio stellt klar: „Die Familienmitglieder verfügen aufgrund ihrer Schutzberechtigung beziehungsweise ihres Abschiebungsverbotes über eine gültige oder abgelaufene Aufenthaltserlaubnis.“ Eine Abschiebung der Familienmitglieder sei „aufgrund der Bleiberechte derzeit nicht möglich.“ Kommentar überflüssig. (rk)

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