München. Meinungsabweichler und angebliche „Haßverbrecher“ im Internet werden von den bundesdeutschen Behörden zwar mit Hochdruck verfolgt – gleichzeitig können sich tatsächliche und verurteilte Kriminelle weitgehend unbehelligt in der Öffentlichkeit bewegen. Das mußte jetzt stellvertretend das von der CSU geführte bayerische Innenministerium einräumen. Demnach gab es Ende August im Freistaat insgesamt 34.587 offene Haftbefehle – alle diese Täter werden von der Polizei gesucht, sind aber entweder untergetaucht oder auf der Flucht.
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Laut dem Innenministerium in München gehen auf das Konto dieser Verbrecher 7783 Fälle von Diebstahl und Unterschlagung, 3969 Verstöße gegen das Verkehrsstraßengesetz, 1818 Verstöße gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz, außerdem 713 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und 421 Straftaten gegen die persönliche Freiheit. In 447 Fällen richtete sich die Tat sogar gegen das Leben der betroffenen Opfer.
Zwar beteuert Ministeriumssprecher Andreas Siefener, daß täglich offene Haftbefehle vollstreckt würden – aber allein 2023 „erledigten“ sich 9702 offene Fahndungen, etwa weil der Haftbefehl aufgehoben wurde. In vielen Fällen, so der Ministeriumssprecher, gelinge es Tätern, sich ins Ausland abzusetzen. Erfolgreiche Verbrechensbekämpfung sieht anders aus. (rk)
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