Berlin. In der aktuellen Asyldebatte hat sich jetzt der frühere Bundesverfassungsrichter Prof. Hans-Jürgen Papier zu Wort gemeldet – und dabei insbesondere linksgrüne Vorstellungen mit Nachdruck zurückgewiesen. Papier plädiert für Zurückweisungen Illegaler schon an den deutschen Grenzen – eine Praxis, die er nach Paragraf 18 des Asylgesetzes „nicht nur für möglich, sondern sogar für geboten“ hält.
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Denn, so argumentiert der ehemalige Verfassungsrichter: „Wir sind von EU-Staaten und der Schweiz umgeben – das sind ausnahmslos sichere Drittstaaten. Die jetzige Praxis, die faktisch ein Zutrittsrecht für jeden vorsieht, der das Wort ‚Asyl’ ausspricht, halte ich für nicht zulässig.“
Von dieser Regel könne zwar aus humanitären Gründen eine Ausnahme gemacht werden. Doch dies sei mittlerweile „zur Regel“ geworden. „Das widerspricht dem Sinn des Asylrechts“, stellt Papier fest. Er wird noch deutlicher: „Ein souveräner Staat kann nicht gezwungen werden, jeder Person aus der Welt, die an der Grenze angibt, Asyl zu wollen, die Einreise zu gewähren. Der Kernbereich der staatlichen Souveränität Deutschlands ist unantastbar und unverzichtbar. Er steht über europäischem Recht.“ Die derzeitige Praxis führe „zur Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung“. (rk)
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Jeder einzelne Satz, den der frühere Bundesverfassungsrichter Prof. Hans-Jürgen Papier hier ausspricht, wäre es wert, in Stein gemeißelt zu werden! Aber dennoch sind einige seiner Aussagen im Grunde nicht neu, sondern bereits seit etlichen Jahren unbestreitbare Tatsachen, wie beispielsweise „Wir sind von EU-Staaten und der Schweiz umgeben – das sind ausnahmslos sichere Drittstaaten“. Und sein Satz „Der Kernbereich der staatlichen Souveränität Deutschlands ist unantastbar und unverzichtbar, er steht über europäischem Recht“ ist aus staatsrechtlicher Sicht geradezu gewaltig und hat somit mindestens die gleiche Dimension wie Artikel 20/2 Grundgesetz „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“.
Der Satz „Die Staatsgewalt geht vom Volke aus“ steht bemerkenswerterweise in der Weimarer Verfassung von 1919 in Artikel 1! Hingegen beginnt Artikel 1 Grundgesetz mit „Die Würde des Menschen ist unantastbar“. Hier begegnen sich fürwahr zwei völlig verschiedene philosophische und staatsrechtliche Welten! Für mich ist freilich Artikel 1 der Weimarer Verfassung ein Zeichen staatlicher Stärke, Artikel 1 des Grundgesetzes hingegen ein Zeichen staatlicher Schwäche!
Es wäre vielleicht zweckmäßig gewesen, wenn dieser Herr diese Wahrheiten beizeiten festgestellt hätte und gegengesteuert wäre – in seiner damaligen Eigenschaft als Verfassungsrichter hätte er Möglichkeiten genug gehabt.