Sensations-Gutachten: Sind die Grenzwert-Vorschriften der EU rechstwidrig?

12. August 2024
Sensations-Gutachten: Sind die Grenzwert-Vorschriften der EU rechstwidrig?
International
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Foto: Symbolbild

Brüssel/Augsburg. Schon seit vielen Jahren führt die EU einen unnachgiebigen Kampf gegen den Verbrennermotor. Um Herstellern wie Kunden den konventionellen „Verbrenner“ zu verleiden, gilt seit 2012 die Regelung, daß Neuwagen im Durchschnitt nur 130 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen dürfen. Die entsprechende Verordnung wurde bereits 2009 verabschiedet. Bis heute wurde der Grenzwert bereits auf 95 Gramm abgesenkt, und ab 2035 sollen es null Gramm sein – was gleichbedeutend mit dem Aus für den Verbrennungsmotor wäre. Parallel entschied die EU, daß bei Nichteinhaltung der Grenzwerte saftige Strafzahlungen fällig werden.

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Hauptbetroffene dieser Regelungen waren die deutschen Autohersteller. Sie mußten allein im Jahr 2022 Strafen in Höhe von 3,68 Milliarden Euro an die EU entrichten.

Doch jetzt könnte sich eine Wende anbahnen. Die EU-Vorschriften wurden nie auf ihre Rechtsgültigkeit hin überprüft. Und ein aktuelles Rechtsgutachten hält die Milliardenbußen schlichtweg für illegal. Laut dem Gutachten, für das der Augsburger Rechtsprofessor Martin Kment verantwortlich zeichnet, fehlt der EU-Regelung von Anbeginn an ihre rechtliche Gültigkeit.

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Kment argumentiert, daß nur die EU-Mitgliedstaaten, nicht aber die EU befugt seien, Autobauer bei Verstößen gegen Emissionsvorgaben zu sanktionieren. Auch die Vereinnahmung der Bußgelder durch den EU-Haushalt sei demnach nicht durch die europäischen Verträge gedeckt.

Darüber hinaus bemängelt Kment die Ungleichbehandlung der Antriebsarten. Denn die EU bewerte nur, was aus dem Auspuff kommt. E-Fuel-Autos ebenso wie mit konventionellen Kraftstoffen betriebene Fahrzeuge stoßen CO2 aus, also gelten sie für die EU als „schmutzig“. Elektroautos stoßen beim Fahren hingegen kein CO2 aus, also sind sie für die EU „sauber“ – unabhängig davon, wie viele Emissionen bei der Herstellung entstehen.

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Nun bleibt abzuwarten, ob und wie sich die Argumentation des Gutachtens auf die EU-Praxis auswirkt – und ob die deutschen Autohersteller möglicherweise sogar ihre horrenden Strafzahlungen wieder zurückerhalten. (mü)

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