Luxemburg. Die EU-Gerichtsbarkeit hat sich wieder einmal als Lobby-Organisation für noch mehr Migration entlarvt. Der Gerichtshof der Europäischen Union hat jetzt Italien wegen einer Voraussetzung für die Gewährung von Sozialhilfe gerügt, mit der bestimmte Zuwanderer davon ausgeschlossen wurden.
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Konkret geht es um die von der italienischen Regierung praktizierte Regelung, wonach in Italien nur Zuwanderer Anspruch auf Sozialleistungen haben, die seit mindestens zehn Jahren im Land leben. Darin sieht der EU-Gerichtshof eine „Diskriminierung“ von Zuwanderern, die noch nicht so lange in Italien leben. Die Regelung wurde bereits 2018 von der damals regierenden Lega und der populistischen Fünf-Sterne-Bewegung verabschiedet.
Der Gerichtshof der Europäischen Union fügte hinzu, daß nach den EU-Richtlinien Drittstaatsangehörige grundsätzlich ein Recht auf einen langfristigen Aufenthaltsstatus und Gleichbehandlung in Bezug auf Sozialleistungen nach fünf Jahren haben sollten.
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Der Zugang zu Sozialleistungen ist in Italien ebenso wie in anderen europäischen Ländern ein heikles Thema, weil die Ausreichung von Sozialleistungen an Zugewanderte praktisch überall ein Faß ohne Boden ist. In Frankreich hat der Rassemblement National (RN) im Wahlkampf immer wieder mit dem Versprechen geworben, die Sozialleistungen für Einwanderer drastisch zu kürzen. (mü)
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