Berlin/Karlsruhe. Die Altparteien wollen ihre Herrschaft jetzt institutionell zementieren und die AfD deshalb dauerhaft vom Bundesverfassungsgericht fernhalten. Das ist der Kern einer von der „Ampel“ geplanten Grundgesetzänderung, mit der die Stellung des Karlsruher Höchstgerichts im Grundgesetz kodifiziert werden soll.
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Die Änderung vor, daß die Zahl der Senate (zwei), die der Richter (jeweils acht) und ihre Amtszeit von zwölf Jahren nunmehr Bestandteil des Grundgesetzes werden. Auch die Altersobergrenze der Richter von 68 Jahren soll dort festgeschrieben werden. Eine Wiederwahl der Richter soll nach einer Amtszeit nicht möglich sein. Erklärtes Ziel ist es, politische Einflußnahme auf das Verfassungsgericht zu verhindern – aber nur durch die AfD. Sollte die Gesetzesänderung durch den Bundestag kommen, wäre etwa die Wahl zusätzlicher Richter, die zum Beispiel von der AfD vorgeschlagen werden könnten, nicht mehr möglich. Zudem soll im Grundgesetz festgelegt werden, daß die Entscheidungen aus Karlsruhe bindend sind.
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Zwar gelten alle diese Regelungen bereits jetzt. Derzeit sind sie aber nur im Bundesverfassungsgesetz festgeschrieben. Durch eine Aufnahme der Regeln ins Grundgesetz wäre für eine Änderung eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat nötig. Das Grundgesetz regelt bereits, daß die Richter am Karlsruher Gericht jeweils zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat gewählt werden. Neu wäre nun eine sogenannte Öffnungsklausel: sollte eines der beiden Parlamente einen freien Richterposten nicht rechtzeitig wählen, dürfte das jeweils andere Haus dies tun.
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Politiker aus dem „Ampel“-Lager zeigten sich zufrieden über die erzielte Einigung und machten kein Hehl daraus, daß die Neuregelung vor allem zu Lasten der AfD gehen soll. So erklärte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Fechner: „Wir wollen das Bundesverfassungsgericht noch besser gegen mögliche Angriffe von Verfassungsfeinden absichern. Durch klare Regelungen des Wahlverfahrens vermeiden wir Hängepartien und sichern die Arbeitsfähigkeit des Verfassungsgerichts.“
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Von der AfD hingegen kommt deutliche Kritik. Der stellvertretende AfD-Bundessprecher Stephan Brandner erklärte, das Bundesverfassungsgericht müsse „vor der Einheitspartei aus Rot, Gelb, Grün und Schwarz geschützt werden“, weil diese „die Gewaltenteilung und dabei insbesondere die Trennung von Justiz und politischem Einfluß“ nicht akzeptiere. „Für die AfD ist die Entpolitisierung der Justiz, was etwa die Richterwahl angeht, ein wichtiger Auftrag“, sagte Brandner. „Die Unabhängigkeit und somit die Arbeitsfähigkeit des Bundesverfassungsgerichts sind für uns von größter Bedeutung.“ (rk)
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Da darf man gespannt sein, wie frei und unabhängig, bzw. unparteiisch das BVG künftig sein wird, zumal sich die hiesigen Gerichte bis hinauf zum BVG soviel auf diese netten Begriffe zugutehalten. Zumindest nach offizieller Lesart…