Ab 1. August gilt das „Selbstbestimmungsgesetz“: Viel Wirbel um eine winzige Minderheit

21. Juli 2024
Ab 1. August gilt das „Selbstbestimmungsgesetz“: Viel Wirbel um eine winzige Minderheit
National
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Foto: Symbolbild

Dresden. Ab 1. August gilt in Deutschland das umstrittene „Selbstbestimmungsgesetz“. Dann wird es strafbar, zum Beispiel Transgender-Personen bei ihrem „falschen“ Geschlecht anzusprechen – maßgeblich ist dann ausschließlich das bei den Behörden eingetragene Geschlecht.

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Kritiker haben immer wieder darauf hingewiesen, daß die inzwischen in vielen westlichen Ländern geltende Sondergesetzgebung für sexuelle Minderheiten reichlich übertrieben ist, weil sich die Zahl ihrer Angehörigen im Promillebereich bewegt. Eine aktuelle Zahl aus Sachsen brachte jetzt die AfD im Rahmen einer parlamentarischen Anfrage in Erfahrung. Demnach ließ im Freistaat gerade einmal eine (in Zahlen: 1) Person seit dem 1. Oktober letzten Jahres ihr Geschlecht von weiblich in „divers“ ändern. Darüber hinaus wurden vier Neugeborene mit dem „dritten Geschlecht“ registriert. Ähnliche Zahlen hatte die AfD schon in früheren Anfragen erfragt.

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Martina Jost, gesellschaftspolitische Sprecherin der AfD-Fraktion, erklärte dazu: „Menschen, die sich keinem klaren Geschlecht zuordnen wollen oder können, sind eine extrem kleine Minderheit. Dennoch wird ein riesiger Wirbel um diese Personengruppe veranstaltet. Ich halte das eher für kontraproduktiv, auch für die Betroffenen.“ Außerdem verärgere es viele Bürger, „wenn sie wegen einer Handvoll Personen andauernd belehrt werden“. (rk)

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Ein Kommentar

  1. Thomas Schöffel sagt:

    Ich kann es nicht glauben, daß ich eine Strafe riskieren soll, wenn ich eine Trans-Person falsch anspreche. Warum? Wie kann ich eine Trans-Person denn überhaupt erkennen? Männer in Fauenklamotten? Ich dachte, die nennt man Tunten und das wären einfach schwule Männer. Wie kann ich denn nun unterscheiden wer wer ist und wie? Und wie soll man eine Trans-Person denn ansprechen? „Eure Transheit?“ Ist „Guten Tag“ erlaubt oder fühlt sich das Trans-Wesen davon vielleicht schon irgenwie diskriminiert? Das alles hat zur Folge, daß ich einen großen Bogen um diese Personen machen werde, weil ich mich ein bischen vor denen fürchte. Einen Augenblick zu lange hingeguckt, bin ich dann schon transphob und werde eingeknastet? Grauenhaft, fürchterlich. Ich als Normalo empfinde so eine Regelung als geradezu willkürlich. Diese Regelung bringt mich als Bürger in Gefahr. Woher soll ich wissen, wie die angesprochen werden wollen?

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