Polnisches Parlament beschließt: Schußwaffengebrauch zum Schutz der Grenze legal

21. Juli 2024
Polnisches Parlament beschließt: Schußwaffengebrauch zum Schutz der Grenze legal
International
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Foto: Symbolbild

Warschau. An der polnischen Grenze ist der Andrang Illegaler unverändert groß. Besondere Brisanz entfaltet das Thema in der polnischen Öffentlichkeit, nachdem im Juni ein polnischer Grenzschützer von einem Migranten mit einem Messer angegriffen wurde und an seinen Verletzungen starb.

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Das polnische Parlament zog daraus nun Konsequenzen – und zwar über alle Parteigrenzen hinweg. Mit 401 zu 17 Stimmen stimmten die Abgeordneten im Sejm für ein neues Gesetz, das Beamte von strafrechtlicher Verantwortung beim Einsatz von Schußwaffen befreit, wenn sie in Notwehr oder präventiv handeln. Die Regelung gilt insbesondere dann, wenn bei einem „rechtswidrigen Angriff auf die Unverletzlichkeit der Staatsgrenze“ das Leben oder die Gesundheit von Ordnungskräften bedroht ist.

Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International kritisierte das neue Gesetz natürlich. Sie betont, daß die Anwendung von Gewalt strengen internationalen Standards folgen müsse und der Einsatz von Schußwaffen nur bei unmittelbarer Lebensgefahr zulässig sei.

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Doch die Gewalt an der Ostgrenze hält an. Immer wieder kommt es zu Zusammenstößen zwischen polnischen Soldaten und Gruppen illegaler Migranten. Neueste Videos zeigen, wie Sicherheitskräfte hinter Schutzschilden eine Verteidigungslinie bilden, während einige Migranten aus etwa 20 Metern Entfernung mit Wurfgeschossen gegen sie vorgehen.

Die polnische Öffentlichkeit steht hinter der jetzt beschlossenen Gesetzesverschärfung. Den Schußwaffengebrauch durch Soldaten im Falle eines gewaltsamen Grenzübertritts von Migranten halten 86 Prozent der Polen für gerechtfertigt, ergab eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts IBRIS im Auftrag der Zeitung Rzeczpospolita vom Juni. (mü)

Bildquelle: Ministerstwo Obrony Narodowej – http://mon.gov.pl/pl/galeria/489

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