Berlin/Nürnberg. Es sollte der ganz große Wurf werden und Deutschland – wieder einmal – zum gelobten Land für ausländische „Fachkräfte“ machen: seit November letzten Jahres haben Asylbewerber, die vor dem 29. März 2023 eingereist sind und über berufliche Qualifikationen sowie ein Arbeitsangebot verfügen, die Möglichkeit, eine Aufenthaltserlaubnis als „Fachkraft“ zu beantragen. Dafür müssen sie ihren Asylantrag zurücknehmen. Zuvor waren Einwanderer gezwungen, wieder aus Deutschland auszureisen und aus dem Ausland ein Arbeitsvisum zu beantragen.
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Stolz verkündete Bundesarbeitsminister Heil (SPD) damals das neue „Fachkräftegesetz“: „Wir senken Hürden, verzichten auf Bürokratie und blicken verstärkt auf praktische Berufserfahrung und das Potential von Menschen. Der rechtliche Rahmen ist damit so modern wie nie zuvor.“
Nur – mehr Fachkräfte hat Deutschland die neue Regelung nicht gebracht. Alles in allem haben sich, das zeigt eine aktuelle Umfrage in den zehn einwohnerstärksten Städten Deutschlands, nur sehr wenige Asylbewerber dafür entschieden, vom Asylsystem in das Fachkräfteverfahren zu wechseln. „Bislang haben in Dortmund keine Asylbewerber diesen Spurwechsel vollzogen“, teilte ein Sprecher der Stadt mit. Auch in Frankfurt am Main sind „keine Fälle bekannt“, in denen Asylbewerber die Möglichkeit nutzten. Die nordrhein-westfälische Landeshauptstadt Düsseldorf meldete einen (in Zahlen: 1) Fall. In Köln seien „sehr vereinzelte“ Anträge bekannt. Mehrere Städte konnten überhaupt keine Angaben machen. Auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat keine Informationen über bundesweite Zahlen.
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Nur aus München wird ein – wenngleich überschaubarer – Erfolg gemeldet: hier haben immerhin 25 Ausländer den Spurwechsel beantragt, einige Anträge sind sogar schon bewilligt. Die seit Jahrzehnten von der Politik versprochene „Fachkräfte“-Schwemme ist das allerdings nicht. (rk)
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