Brüssel. Der frühere EU-Kommissionschef Jean-Claude Juncker behielt wieder einmal recht. Er machte vor etlichen Jahren das berüchtigte Prinzip der Eurokraten bekannt, wonach zuerst etwas beschlossen und in den Raum gestellt werde. „Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt“, wurde Juncker im Dezember 1999 vom „Spiegel“ zitiert.
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Sie lief es auch diesmal ab. Seit dem 1. Juli gelten neue EU-Vorschriften für Sicherheitssysteme in Neufahrzeugen, die massiv in die Autonomie des Fahrers eingreifen. Beobachter kritisieren den Einstieg in die Totalüberwachung der Autofahrer.
Konkret geht es um einige Pflichtsysteme, die ab sofort in Neuwagen vorhanden sein müssen – offiziell, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und Unfälle vermeiden. Dazu gehört neben einer automatisierten Müdigkeitserkennung eine Blackbox, wie sie in Flugzeugen gang und gäbe ist. Sie soll den Fahrer überwachen und speichert die bei einem Unfall wichtigen Daten ab.
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Darüber hinaus müssen Neufahrzeuge künftig über eine Schnittstelle für eine alkoholempfindliche Wegfahrsperre verfügen. Ein Prüfgerät soll später eingebaut werden, das den Promillewert im Atem mißt und das Starten des Autos verhindert, wenn ein unzulässiger Alkoholwert in der Atemluft des Fahrers festgestellt wird.
Einige ältere Kfz-Modelle fallen den neuen Vorschriften bereits zum Opfer, etwa der Porsche Macan mit Benzinmotor, der Fiat 500 mit Verbrennungsmotor sowie der VW Up und der Suzuki Jimny. (mü)
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