Budapest läßt nicht locker: Linker Schläger darf an Ungarn ausgeliefert werden

3. Juli 2024
Budapest läßt nicht locker: Linker Schläger darf an Ungarn ausgeliefert werden
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Budapest/Berlin. Ungarn macht seinem Ruf als Rechtsstaat damit alle Ehre – ganz anders als die EU, die Budapest immer wieder der angeblich fehlenden Rechtsstaatlichkeit bezichtigt.

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Der Fall: rund um den „Tag der Ehre“ 2023, der in Ungarn jedes Jahr zur Erinnerung an den Ausbruchsversuch aus dem von der Roten Armee eingeschlossenen Budapest im Februar 1945 begangen wird, hatten eigens aus dem Ausland angereiste Linksextremisten mehrere Personen angegriffen und zum Teil schwer verletzt. Einer der Täter ist Simeon T. der in Deutschland festgenommen werden konnte und rund ein halbes Jahr in Dresden in Untersuchungshaft saß.

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Ungarn will ihm aber den Prozeß machen und beharrt auf seiner Auslieferung. Das Berliner Kammergericht gab dieser Forderung jetzt statt: Simeon T. wird an die ungarischen Justizbehörden zur Aburteilung überstellt. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, daß der Angeklagte seine Tat in Ungarn begangen habe und sich deshalb auch dort verantworten solle.

Das ungarische Justizministerium hatte eigens Garantieerklärungen abgegeben, daß der deutsche Schläger – der sich jetzt übrigens für „nicht-binär“ hält und „Maja“ genannt werden möchte – in Ungarn menschenrechtskonforme Haftbedingungen haben werde. Das Berliner Kammergericht konnte auch keine Anhaltspunkte dafür erkennen, daß der ungarische Staat womöglich in die richterliche Unabhängigkeit eingreifen könnte. Zudem soll das ungarische Justizministerium sogar angeboten haben, daß T. im Falle einer Verurteilung seine Haft auf Antrag auch in Deutschland verbüßen könne. (rk)

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Ein Kommentar

  1. Schultz sagt:

    Aber wir haben doch für „Majas“ noch gar keine Erholungsheime gebaut. Das soll in Ungarn in Haft kommen und bleiben!!!

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